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Persönliche Assistenz

Das erste Kennenlerngespräch mit einer Assistenzkraft: Fragen, Warnsignale und Checkliste

Von Moritz Wolfgang Schauenburg11 Min. Lesezeit
Zwei Personen führen in einer barrierefreien Umgebung ein Kennenlerngespräch über Persönliche Assistenz.KI-generiert

Ein gutes Kennenlerngespräch hilft beiden Seiten herauszufinden, ob eine Zusammenarbeit wirklich passt. Dabei geht es nicht nur um Sympathie. Ebenso wichtig sind klare Aufgaben, verlässliche Arbeitszeiten, persönliche Grenzen, eine sichere Einarbeitung und transparente Arbeitsbedingungen.

Dieser Ratgeber zeigt dir, wie du ein Kennenlerngespräch vorbereitest, welche Fragen sinnvoll sind, woran du mögliche Warnsignale erkennst und was vor einem Probeeinsatz geklärt werden sollte.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Kennenlerngespräch ist keine einseitige Prüfung. Beide Seiten müssen feststellen können, ob die Zusammenarbeit passt.
  • Besprochen werden sollten Aufgaben, Arbeitszeiten, Verfügbarkeit, Grenzen, Vergütung, Vertragsform, Einarbeitung und Verhalten in Notfällen.
  • Fragen sollten sich auf die konkrete Tätigkeit beziehen. Unnötige Fragen zu privaten oder besonders sensiblen persönlichen Umständen gehören nicht in das Gespräch.
  • Ein echter Probeeinsatz sollte nicht einfach als „unbezahltes Kennenlernen“ bezeichnet werden. Entscheidend ist, was tatsächlich gemacht wird.
  • Wichtige Absprachen sollten nach dem Gespräch schriftlich festgehalten werden.

Warum das Kennenlerngespräch besonders wichtig ist

Persönliche Assistenz kann viele Lebensbereiche betreffen: Haushalt, Mobilität, Körperpflege, Kommunikation, Arbeit, Studium, Freizeit, Reisen oder die Begleitung zu Terminen.

Bei Assistenzleistungen der Eingliederungshilfe steht die selbstbestimmte und eigenständige Bewältigung des Alltags im Mittelpunkt. Nach § 78 SGB IX entscheidet die leistungsberechtigte Person auf Grundlage des Teilhabeplans grundsätzlich über die konkrete Gestaltung der Assistenz hinsichtlich Ablauf, Ort und Zeitpunkt.

Das bedeutet jedoch nicht, dass persönliche Grenzen, Arbeitsschutz oder fachliche Sicherheitsbedenken unbeachtet bleiben dürfen. Eine gute Zusammenarbeit verbindet Selbstbestimmung mit gegenseitigem Respekt und klaren beruflichen Rahmenbedingungen.

Persönliche Assistenz findet häufig im privaten Umfeld statt. Trotzdem ist die Assistenzkraft nicht automatisch ein Familienmitglied oder eine Freundin beziehungsweise ein Freund. Nähe darf entstehen, aber die berufliche Rolle sollte für beide Seiten verständlich bleiben.

Vorbereitung: Diese Punkte solltest du vorher klären

Vor dem Gespräch solltest du möglichst konkret festhalten, welche Unterstützung benötigt wird.

Aufgaben: Notiere, welche Tätigkeiten regelmäßig, gelegentlich oder nur in bestimmten Situationen anfallen. Dazu können beispielsweise gehören:

  • Unterstützung im Haushalt
  • Hilfe bei Mobilität oder Transfers
  • Begleitung bei Terminen
  • Unterstützung bei Arbeit, Ausbildung oder Studium
  • Einkaufen und Kochen
  • Freizeit- oder Reisebegleitung
  • Unterstützung bei der Kommunikation
  • Körperpflege oder andere besonders persönliche Tätigkeiten
  • Nacht-, Bereitschafts- oder Wochenenddienste
  • Dokumentationsaufgaben

Arbeitszeiten, Kenntnisse und Rahmenbedingungen

Verwende keine unbestimmten Formulierungen wie „Hilfe bei allem“. Eine Bewerberin oder ein Bewerber muss erkennen können, was tatsächlich erwartet wird.

Halte zu den Arbeitszeiten fest: An welchen Tagen wird Assistenz benötigt? Zu welchen Uhrzeiten beginnen und enden die Dienste? Gibt es Nacht-, Wochenend- oder Feiertagsdienste? Sind die Zeiten fest oder wechseln sie? Wie früh wird der Dienstplan erstellt? Was passiert bei Krankheit oder kurzfristigem Ausfall?

Überlege außerdem, welche Kenntnisse zwingend erforderlich sind und was während der Einarbeitung gelernt werden kann. Nicht jede Tätigkeit der Persönlichen Assistenz verlangt automatisch eine Fachausbildung. Bei medizinischen, behandlungspflegerischen oder besonders risikoreichen Aufgaben können jedoch zusätzliche Qualifikationen, Einweisungen oder rechtliche Voraussetzungen erforderlich sein.

Vor dem Gespräch sollte außerdem geklärt sein:

  • Wer ist später der Arbeitgeber oder Vertragspartner?
  • Wie hoch ist die Vergütung?
  • Gibt es Zuschläge?
  • Handelt es sich um eine Festanstellung, einen Minijob oder eine andere rechtlich geprüfte Form?
  • Wo befindet sich der Arbeitsort?
  • Werden Fahrt- oder Reisekosten übernommen?
  • Welche Hilfsmittel stehen zur Verfügung?
  • Wie soll die Einarbeitung ablaufen?

So kann das Gespräch aufgebaut werden

Für ein erstes Kennenlernen sind meistens etwa 45 bis 60 Minuten sinnvoll.

1. Gegenseitige Vorstellung: Beide Seiten stellen sich kurz vor. Es reicht, die Informationen zu nennen, die für die mögliche Zusammenarbeit relevant sind.

2. Beschreibung der Assistenz: Erkläre anschaulich, wie ein typischer Dienst aussieht. Beschreibe nicht nur einzelne Aufgaben, sondern auch den Ablauf und die Verantwortung.

3. Fragen an die Assistenzkraft: Besprecht Erfahrung, Verfügbarkeit, Arbeitsweise, Kommunikation und persönliche Grenzen.

4. Arbeitsbedingungen: Vergütung, Vertragsform, Arbeitszeiten, Dienstplanung und Einarbeitung sollten nicht erst nach einer Zusage angesprochen werden.

5. Fragen der Assistenzkraft: Plane ausreichend Zeit für Rückfragen ein. Gute und konkrete Rückfragen sind normalerweise ein positives Zeichen.

6. Weiteres Vorgehen: Vereinbart, bis wann beide Seiten eine Rückmeldung geben und ob ein zweites Gespräch oder ein klar geregelter Probeeinsatz vorgesehen ist.

25 sinnvolle Fragen an eine Assistenzkraft

Die Fragen müssen nicht vollständig und in dieser Reihenfolge gestellt werden. Wähle die Punkte aus, die für die konkrete Tätigkeit relevant sind.

Verständnis und Motivation:

  • 1. Was interessiert dich an der Arbeit in der Persönlichen Assistenz?
  • 2. Was bedeutet selbstbestimmte Assistenz für dich?
  • 3. Wie unterscheidest du zwischen Unterstützung und dem Abnehmen von Entscheidungen?
  • 4. Wie gehst du damit um, wenn eine Person eine Aufgabe anders erledigt haben möchte, als du es selbst tun würdest?
  • 5. Was ist dir bei einer längerfristigen Zusammenarbeit wichtig?

Fragen zu Erfahrung, Verfügbarkeit und Kommunikation

Erfahrung und Einarbeitung:

  • 6. Welche Erfahrungen bringst du für die beschriebenen Aufgaben mit?
  • 7. Welche Aufgaben kannst du sicher übernehmen?
  • 8. Bei welchen Tätigkeiten benötigst du eine Einarbeitung?
  • 9. Wie lernst du individuelle Abläufe am besten?
  • 10. Wie reagierst du, wenn du bei einer Aufgabe unsicher bist oder ein Sicherheitsrisiko bemerkst?
  • 11. An welchen Tagen und zu welchen Zeiten kannst du verbindlich arbeiten?
  • 12. Sind Wochenend-, Nacht- oder Feiertagsdienste möglich, falls diese zur Stelle gehören?
  • 13. Wie langfristig kannst du Dienste planen?
  • 14. Wie würdest du vorgehen, wenn du dich verspätest oder kurzfristig ausfällst?
  • 15. Ist der Arbeitsweg für dich dauerhaft realistisch?
  • 16. Wie möchtest du Feedback erhalten?
  • 17. Wie sprichst du ein Problem oder eine Meinungsverschiedenheit an?
  • 18. Welche persönlichen oder körperlichen Grenzen sind dir bei der Arbeit wichtig?
  • 19. Wie gehst du mit vertraulichen Informationen aus dem privaten Alltag um?
  • 20. Wie trennst du berufliche Kommunikation, private Kontakte und soziale Medien?
  • 21. Kannst du die wichtigsten Aufgaben der Stelle noch einmal mit eigenen Worten zusammenfassen?
  • 22. Wie gehst du damit um, wenn sich die Prioritäten während eines Dienstes ändern?
  • 23. Wie würdest du in einer ungewohnten oder dringenden Situation reagieren?
  • 24. Welche Erwartungen hast du an Vergütung, Vertrag und Dienstplanung?
  • 25. Gibt es eine Aufgabe oder Rahmenbedingung, bei der du noch Bedenken oder Rückfragen hast?

Diese Fragen sollte die Assistenzkraft stellen können

Auch die Bewerberin oder der Bewerber benötigt verlässliche Informationen. Sinnvolle Rückfragen sind beispielsweise:

  • Welche Aufgaben gehören genau zu einem normalen Dienst?
  • Welche Tätigkeiten gehören ausdrücklich nicht zur Stelle?
  • Wer erklärt und zeigt mir die individuellen Abläufe?
  • Welche Hilfsmittel werden verwendet?
  • Gibt es körperlich anspruchsvolle Tätigkeiten?
  • Wie werden Dienste, Pausen und Vertretungen geplant?
  • Wer ist mein Arbeitgeber und wer zahlt den Lohn?
  • Wie hoch sind Stundenlohn und mögliche Zuschläge?
  • Wie läuft die Kommunikation bei Krankheit oder Verspätung?
  • Welche Notfallkontakte und Handlungsanweisungen gibt es?
  • Arbeite ich allein oder als Teil eines Assistenzteams?
  • Wie werden Reisen, Fahrtzeiten und Auslagen geregelt?
  • Wie kann ich Rückmeldung geben, wenn ein Ablauf nicht sicher erscheint?

Welche Fragen problematisch sein können

Wer auf diese Fragen keine klare Antwort geben kann, sollte die offenen Punkte vor einer Zusage klären.

Fragen im Einstellungsverfahren sollten einen nachvollziehbaren Bezug zur konkreten Tätigkeit haben. Fragen, die unmittelbar oder mittelbar an ein nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geschütztes Merkmal anknüpfen, sind grundsätzlich problematisch, sofern keine enge tätigkeitsbezogene Rechtfertigung besteht.

Frage deshalb nicht nach privaten Einzelheiten, die für die Arbeit nicht erforderlich sind. Beschreibe stattdessen die konkrete berufliche Anforderung.

Ungeeignet wäre beispielsweise eine allgemeine Frage nach Erkrankungen. Sachlicher ist: „Zu der Tätigkeit gehört nach einer Einweisung regelmäßig der sichere Einsatz eines bestimmten Hilfsmittels. Kannst du diese Aufgabe übernehmen?“

Gesundheitsdaten gehören nach Artikel 9 DSGVO zu den besonders geschützten personenbezogenen Daten. Soweit die DSGVO anwendbar ist, sollten nur Informationen erhoben und gespeichert werden, die für das Bewerbungsverfahren und die konkrete Tätigkeit tatsächlich erforderlich sind.

Probearbeit richtig vereinbaren

Zwischen einem unverbindlichen Kennenlernen und echter Probearbeit besteht ein wichtiger Unterschied.

Bei einem reinen Kennenlernen kann die Person beispielsweise Abläufe ansehen, Fragen stellen und das Umfeld kennenlernen. Sie sollte dabei noch keine reguläre Arbeitskraft ersetzen und nicht wie eine bereits beschäftigte Assistenzkraft eingesetzt werden.

Übernimmt sie dagegen konkrete Assistenzaufgaben, arbeitet nach Anweisung und wird in den normalen Ablauf eingebunden, kann rechtlich ein Arbeitsverhältnis vorliegen. Nach § 611a BGB kommt es auf die tatsächliche Durchführung an – nicht allein darauf, wie die Vereinbarung bezeichnet wurde. Unter den Voraussetzungen des § 612 BGB kann außerdem eine Vergütung als stillschweigend vereinbart gelten.

Die sichere praktische Lösung lautet deshalb:

  • Dauer und Zweck vorab schriftlich festhalten
  • konkrete Aufgaben festlegen
  • Vergütung eindeutig vereinbaren
  • Arbeitgeber- beziehungsweise Vertragspartner benennen
  • Versicherungs- und Anmeldefragen vor dem Einsatz klären
  • eine verantwortliche Person für die Einarbeitung bestimmen
  • keine sensiblen oder risikoreichen Aufgaben ohne Einweisung durchführen lassen

Vertrag, Vergütung und Arbeitszeit

Sobald echte Arbeitsleistung erwartet wird, sollte der Einsatz grundsätzlich als vergütete Arbeit behandelt und rechtlich korrekt organisiert werden. Im Einzelfall kann eine arbeits- oder sozialversicherungsrechtliche Beratung erforderlich sein.

Im Arbeitgebermodell beschäftigt die assistenznehmende Person ihre Assistenzkräfte selbst und übernimmt damit Arbeitgeberpflichten. Das Persönliche Budget kann unter den jeweiligen Voraussetzungen dazu dienen, die benötigte Unterstützung selbstbestimmt zu organisieren.

Vor Arbeitsbeginn sollten insbesondere folgende Punkte eindeutig feststehen:

  • Name und Anschrift des Arbeitgebers
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitsort
  • Aufgabenbereich
  • vereinbarte Arbeitszeit
  • Vergütung und Zuschläge
  • Auszahlungstermin
  • Urlaubsanspruch
  • Regelungen zu Probezeit und Kündigung
  • Umgang mit Nacht-, Bereitschafts- und Wochenenddiensten
  • Dienstplanung und Vertretung
  • erforderliche Verschwiegenheit
  • Einarbeitung und Arbeitsschutz

Mögliche Warnsignale bei einer Assistenzkraft

Das Nachweisgesetz enthält Vorgaben zum Nachweis wesentlicher Arbeitsbedingungen. Bei der Dienstplanung müssen außerdem die jeweils anwendbaren Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes beachtet werden, insbesondere zu Arbeitszeit, Pausen, Ruhezeiten sowie Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit.

Ein einzelner Punkt muss noch keine endgültige Absage bedeuten. Mehrere ungeklärte Warnsignale sollten jedoch ernst genommen werden. Auffällig kann sein, wenn eine Person:

  • bei Verfügbarkeit und Erfahrung widersprüchliche Angaben macht
  • wiederholt unpünktlich ist, ohne Bescheid zu geben
  • die Wünsche der assistenznehmenden Person nicht ernst nimmt
  • ungefragt Entscheidungen für die assistenznehmende Person treffen möchte
  • persönliche Grenzen oder die Privatsphäre herunterspielt
  • bei sicherheitsrelevanten Aufgaben keine Fragen stellt
  • jede Aufgabe angeblich ohne Einweisung beherrscht
  • abwertend über Menschen mit Unterstützungsbedarf oder frühere Arbeitgeber spricht
  • vertrauliche Informationen aus früheren Tätigkeiten erzählt
  • auf eine sofortige Zusage drängt
  • ausschließlich eine Beschäftigung ohne Anmeldung oder nachvollziehbaren Vertrag verlangt

Mögliche Warnsignale für Assistenzkräfte

Auch Assistenzkräfte sollten aufmerksam werden, wenn:

  • die Aufgaben nur mit „Du machst einfach alles“ beschrieben werden
  • zusätzliche Tätigkeiten erst nach und nach erwähnt werden
  • Vergütung, Arbeitgeber oder Vertragsform unklar bleiben
  • echte Arbeitsleistung unbezahlt erbracht werden soll
  • keine sichere Einarbeitung vorgesehen ist
  • notwendige Hilfsmittel fehlen oder nicht benutzt werden sollen
  • Arbeits- und Ruhezeiten keine erkennbare Grenze haben
  • ständige private Erreichbarkeit erwartet wird
  • persönliche oder körperliche Grenzen nicht respektiert werden
  • eine sofortige Entscheidung verlangt wird
  • Passwörter, Bankzugänge oder andere sensible Zugriffe ohne klar geregelten Zweck verlangt werden

Checkliste nach dem Gespräch

Bewerte jeden Punkt für dich mit „passt“, „noch offen“ oder „passt nicht“.

  • Die Aufgaben wurden verständlich und vollständig besprochen.
  • Beide Seiten haben ein ähnliches Verständnis von Persönlicher Assistenz.
  • Die benötigten Zeiten passen zur tatsächlichen Verfügbarkeit.
  • Vergütung und mögliche Zuschläge sind bekannt.
  • Arbeitgeber und Vertragsform sind geklärt.
  • Persönliche und körperliche Grenzen wurden respektvoll besprochen.
  • Die notwendige Einarbeitung ist geplant.
  • Sicherheits- und Notfallfragen sind geklärt.
  • Der Umgang mit Verspätung, Krankheit und Vertretung wurde besprochen.
  • Die Kommunikation wirkt offen und zuverlässig.
  • Beide Seiten konnten Fragen und Bedenken äußern.
  • Ein möglicher Probeeinsatz ist hinsichtlich Dauer, Aufgaben, Vergütung und Versicherung geklärt.
  • Es besteht kein Druck, sofort zuzusagen.
  • Die Zusammenarbeit fühlt sich fachlich und menschlich stimmig an.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange sollte das Kennenlerngespräch dauern?
Für ein erstes Gespräch sind meistens 45 bis 60 Minuten ausreichend. Bei umfangreichen oder besonders sensiblen Aufgaben kann ein zweites Gespräch sinnvoll sein.
Muss das erste Gespräch zu Hause stattfinden?
Nein. Ein erstes Kennenlernen kann auch per Video oder an einem neutralen, barrierefreien Ort stattfinden. Ein Termin im späteren Arbeitsumfeld ist erst dann notwendig, wenn konkrete Abläufe, Räume oder Hilfsmittel gezeigt werden müssen.
Darf nach Diagnosen oder Krankheiten gefragt werden?
Allgemeine Fragen nach Diagnosen sind für die Personalauswahl regelmäßig nicht der richtige Ansatz. Beschreibe stattdessen die konkrete Tätigkeit und frage, ob sie sicher ausgeführt werden kann. Bei rechtlich oder medizinisch erforderlichen Angaben sollte nur das Notwendige geklärt werden.
Braucht eine Assistenzkraft eine Ausbildung?
Das hängt von den Aufgaben ab. Viele Tätigkeiten der Alltagsassistenz können nach einer individuellen Einarbeitung übernommen werden. Für qualifizierte Assistenz, medizinische Tätigkeiten oder bestimmte pflegerische Maßnahmen können Fachkenntnisse, Einweisungen oder formale Qualifikationen notwendig sein.
Ist unbezahlte Probearbeit erlaubt?
Das lässt sich nicht allein anhand der Bezeichnung beurteilen. Entscheidend ist, was tatsächlich geschieht. Wird reguläre Arbeitsleistung nach Anweisung erbracht, können arbeitsrechtliche, vergütungsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Pflichten entstehen. Deshalb sollten Status und Vergütung vorab geklärt werden.
Wann sollte die Entscheidung fallen?
Beide Seiten sollten eine konkrete Rückmeldefrist vereinbaren. Zwei bis drei Werktage sind für viele Situationen angemessen. Bei Unsicherheit ist ein zweites Gespräch besser als eine vorschnelle Zusage.

Fazit

Bei einem roten Signal in den Bereichen Sicherheit, Grenzen, Vertrag oder Vergütung sollte die Zusammenarbeit nicht beginnen, bevor der Punkt eindeutig geklärt wurde.

Ein gutes Kennenlerngespräch schafft Klarheit, bevor Verantwortung übernommen wird. Die Aufgaben müssen ebenso passen wie Arbeitszeiten, Kommunikation, Grenzen und Vertragsbedingungen.

Sympathie ist wichtig, reicht aber nicht aus. Eine tragfähige Zusammenarbeit entsteht, wenn beide Seiten offen sprechen können, die Rolle der Persönlichen Assistenz verstehen und wichtige Absprachen verbindlich festhalten.

Über AssistMatch kannst du Menschen finden, die Persönliche Assistenz suchen oder anbieten. Nutze das Kennenlernen anschließend, um in Ruhe zu prüfen, ob Aufgaben, Erwartungen und Persönlichkeit wirklich zusammenpassen.

Quellen

Über den Autor

Moritz Wolfgang Schauenburg

Gründer & Inhaber von AssistMatch

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