Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 10. Oktober 2026 (Fassung 2026-10-v4). Anbieter: Moritz Wolfgang Schauenburg, Störckstraße 15/1, 88348 Bad Saulgau (siehe Impressum).
1. Anbieter, Geltungsbereich und Begriffe
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Plattform AssistMatch. Vertragspartner ist Moritz Wolfgang Schauenburg, Störckstraße 15/1, 88348 Bad Saulgau, Deutschland, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung AssistMatch. Kontaktdaten und weitere Pflichtangaben stehen im Impressum.
„Verbraucher“ ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
AssistMatch bietet kostenlose Privatkonten, kostenpflichtige Konten für Selbstständige und Unternehmen sowie einen einmaligen Probetag an. Für Verbraucher gelten die zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften; für Unternehmer gelten ergänzend die ausdrücklich als solche bezeichneten Regelungen.
2. Gegenstand und Grenzen der Plattformleistung
AssistMatch ist eine digitale Kontakt- und Matchingplattform. Menschen mit Assistenzbedarf, Assistenzkräfte und gewerbliche Anbieter können Profile anlegen, Profile entdecken, Interessen bekunden, Matches bilden und – abhängig von Kontotyp und Freischaltung – Nachrichten austauschen. Die jeweils vor Vertragsschluss angezeigte Leistungsbeschreibung ist Bestandteil des Vertrags.
AssistMatch vermittelt Kontakte, wird aber nicht Vertragspartei eines Arbeits-, Assistenz-, Pflege- oder sonstigen Dienstleistungsvertrags zwischen Nutzenden. Ein Anspruch auf ein Match, eine Kontaktaufnahme, eine Beschäftigung, einen Vertragsabschluss oder einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg besteht nicht. AssistMatch erbringt keine medizinische, pflegerische, therapeutische oder rechtliche Beratung.
Reihenfolge der Profile beim Entdecken (Ranking). Angezeigt werden nur Profile der jeweils passenden Gegenseite (Suchende sehen Assistenzkräfte und umgekehrt), die aktiv sind, eine gültige deutsche Postleitzahl haben und nicht gesperrt, blockiert oder bereits bewertet sind. Innerhalb dieser Auswahl gilt der beidseitige Suchradius. Die Reihenfolge ergibt sich aus festen Gruppen, in dieser Rangfolge: (1) das Gründerprofil, (2) Profile mit aktivem kostenpflichtigen Abo, (3) weitere gewerbliche Profile, (4) alle übrigen Profile. Innerhalb jeder Gruppe wird zufällig gemischt; Aktivität, Bewertungen oder Zahlungen darüber hinaus beeinflussen die Reihenfolge nicht; auch die Entfernung verändert die Reihenfolge innerhalb einer Gruppe nicht. Die bezahlte bevorzugte Platzierung bewirkt konkret, dass Abo-Profile vor nicht zahlenden Profilen der Gegenseite angezeigt werden und dabei vom Suchradius ausgenommen sind: Sie erscheinen auch bei Personen, deren eingestellter Umkreis sie sonst nicht erfassen würde. Wer selbst ein aktives Abo hat, sieht umgekehrt alle passenden Gegenprofile ohne Umkreisbeschränkung. Gewerbliche Profile ohne Abo sind ebenfalls vom Suchradius ausgenommen, wenn Angebot und Suche zusammenpassen. Liegen im eigenen Umkreis weniger als zehn passende Profile, werden die nächstgelegenen weiteren Profile ergänzt; auch sie werden danach nach den genannten Gruppen und innerhalb der Gruppe zufällig angeordnet. Diese Parameter dienen dazu, passende Kontakte in erreichbarer Nähe zu zeigen und die im Tarif beschriebene Leistung zu erbringen. Keine automatisierte Rangfolge verwenden das Forum (neueste Beiträge zuerst), das Dienstleister-Verzeichnis (manuell festgelegte Standardreihenfolge, wahlweise nach Name oder Aufnahmedatum) und das Verzeichnis barrierefreier Angebote (alphabetisch nach Ort).
3. Registrierung und Konto
Für personalisierte Funktionen ist ein persönliches Konto mit gültiger E-Mail-Adresse erforderlich. Die bei der Registrierung und im Profil gemachten Angaben müssen richtig und aktuell sein. Zugangsdaten sind geheim zu halten; eine Weitergabe des Kontos ist unzulässig. Pro Person darf grundsätzlich nur ein persönliches Konto geführt werden. Ein Profilfoto ist freiwillig.
Bei der Registrierung werden die AGB zur Annahme und die Datenschutzerklärung zur Information bereitgestellt. Protokolliert wird die Annahme der AGB mit Fassung und Zeitpunkt. Eine Einwilligung in die Datenschutzerklärung wird nicht verlangt. Gesonderte datenschutzrechtliche Einwilligungen werden getrennt eingeholt und dokumentiert.
4. Kostenlose Privatnutzung
Die Basisnutzung für Privatpersonen ist unentgeltlich. Sie umfasst nach der derzeitigen Leistungsbeschreibung insbesondere Profil, Matching, Chat nach einem Match und eine begrenzte Zahl täglicher Swipes. Ein Anspruch darauf, dass einzelne unentgeltliche Zusatzfunktionen dauerhaft unverändert angeboten werden, besteht nicht. Bereits begründete gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
5. Kostenpflichtige Angebote und Vertragsschluss
Für gewerbliche und selbstständige Konten ist grundsätzlich eine kostenpflichtige Freischaltung erforderlich, sofern keine individuelle schriftliche Vereinbarung besteht. Derzeit werden angeboten:
- Selbstständigen-Abo: 9,99 € Gesamtpreis pro Monat;
- Unternehmens-Abo: 50,00 € Gesamtpreis pro Monat;
- einmaliger Probetag: 3,00 € Gesamtpreis für 24 Stunden Vollzugang; anschließend weitere 24 Stunden Zugriff auf bereits bestehende Chats ohne Swipe- und Sichtbarkeitsfreischaltung; keine automatische Verlängerung des Probetags.
Nach der derzeitigen Leistungsbeschreibung umfassen die Monatsabos insbesondere bis zu 10 Swipes pro Tag, bevorzugte Platzierung im Matching, Business-Kennzeichnung sowie Direktnachrichten an Personen ohne bestehendes Match: Nach jeder gesendeten Direktnachricht kann die nächste frühestens 24 Stunden später gesendet werden (gerechnet ab dem Zeitpunkt der letzten Direktnachricht). Nachrichten innerhalb eines bereits bestehenden Matches verbrauchen diese Direktnachricht nicht. Während der 24 Stunden Vollzugang umfasst der Probetag dieselben Funktionen wie ein Monatsabo (Swipes, bevorzugte Platzierung, Kennzeichnung, Direktnachricht). In den anschließenden 24 Stunden bleiben nur bereits bestehende Chats nutzbar; Swipen, bevorzugte Platzierung und neue Direktnachrichten enden mit dem Vollzugang. Maßgeblich sind die unmittelbar vor der Bestellung angezeigten Leistungen.
Was genau geschuldet ist. Die Zahl von 10 Swipes ist eine Höchstgrenze pro Kalendertag (Berliner Zeit), keine Zusage einer bestimmten Zahl angezeigter Profile. Wie viele Profile erscheinen, hängt davon ab, wie viele passende, aktive Profile der Gegenseite es gibt. Gibt es zeitweise wenige oder keine passenden Profile, ist das kein Mangel der Leistung. Die bevorzugte Platzierung bedeutet Vorrang vor gleich passenden Profilen ohne Abo nach der in Ziffer 2 beschriebenen Reihenfolge; ein bestimmter Listenplatz wird nicht zugesagt. Geschuldet ist die Bereitstellung dieser Funktionen, nicht ein Match, eine Antwort oder ein Vertragsabschluss.
Die Produktdarstellung ist noch kein bindendes Angebot. Vor Abgabe der Bestellung werden Produkt, Gesamtpreis, Abrechnungszeitraum, Laufzeit, Kündigungsbedingungen und wesentliche Funktionen angezeigt. Der Vertrag kommt mit der ausdrücklichen zahlungspflichtigen Bestellung und der Annahme beziehungsweise Bestätigung durch AssistMatch oder den Zahlungsdienstleister zustande. Eingabefehler können vor Abschluss der Bestellung korrigiert werden.
Die Preise sind Gesamtpreise. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wird derzeit keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
6. Zahlung, Bereitstellung und Vertragsbestätigung
Zahlungen werden über Stripe abgewickelt. Die kostenpflichtige digitale Dienstleistung wird nach erfolgreicher Zahlungsbestätigung freigeschaltet. Rechnung und Vertragsbestätigung werden elektronisch bereitgestellt. Die Vertragsbestätigung wird per E-Mail auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt und enthält die wesentlichen Vertragsbestimmungen sowie die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular im Volltext. Diese AGB sind jederzeit unter assistmatch.de/agb abrufbar und speicherbar.
Fristen im Einzelnen. Der Probetag beginnt mit der Freischaltung, also sobald der Zahlungsdienstleister die Zahlung bestätigt hat, und endet genau 24 Stunden später (minutengenau, maßgeblich ist der in der App angezeigte Endzeitpunkt). Die anschließenden weiteren 24 Stunden Zugriff auf bereits bestehende Chats sind Teil der bezahlten Leistung und im Preis von 3,00 € enthalten; danach endet der Zugang vollständig. Es schließt sich kein kostenpflichtiges Abo an, sofern dieses nicht ausdrücklich gesondert bestellt wird. Der Probetag ist eine Einmalzahlung und kann pro Konto nur einmal genutzt werden; eine Kündigung ist nicht erforderlich.
Die Laufzeit des Monatsabos beginnt mit der Freischaltung nach erfolgreicher Zahlungsbestätigung, nicht mit der Registrierung. Eine Abrechnungsperiode läuft einen Monat bis zum gleichen Tag und zur gleichen Uhrzeit des Folgemonats (gibt es diesen Tag im Folgemonat nicht, etwa beim 29. bis 31., endet sie am letzten Tag dieses Monats); das tatsächliche Ende wird unter „Abo verwalten“ in deutscher Zeit (Europe/Berlin) angezeigt. Nach der anfänglichen Laufzeit von einem Monat läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und wird weiterhin monatlich im Voraus abgerechnet. Er ist jederzeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündbar; die Kündigungsfrist beträgt damit in keinem Fall mehr als einen Monat. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Zugang der Kündigung bei AssistMatch an. Bei der Kündigungsschaltfläche gilt die Kündigung als unmittelbar nach dem Klick auf „Jetzt kündigen“ zugegangen; der Eingangszeitpunkt wird auf der Bestätigungsseite und in der Bestätigungs-E-Mail angezeigt. Für den Widerruf genügt dagegen die rechtzeitige Absendung. Der Zugang endet tatsächlich mit Ablauf der bezahlten Abrechnungsperiode; danach wird nichts mehr abgebucht.
Bei einer ordentlichen Kündigung wird nicht anteilig erstattet (siehe Ziffer 12). Bei einem Widerruf innerhalb von 14 Tagen wird der gezahlte Betrag erstattet; hat die nutzende Person ausdrücklich verlangt, dass die Leistung vor Ende der Widerrufsfrist beginnt, kann AssistMatch einen anteiligen Wertersatz für die bis zum Widerruf genutzte Zeit einbehalten. Einzelheiten und Fristbeginn stehen in der Widerrufsbelehrung. Beschwerden gegen eine Sperre sind innerhalb von sechs Monaten möglich (Ziffer 10); Fristen zu Wartung, Störungen und Ausfällen stehen in Ziffer 14.
7. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei einem im Fernabsatz geschlossenen kostenpflichtigen Vertrag grundsätzlich ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung. Unternehmern steht das gesetzliche Verbraucherwiderrufsrecht nicht zu.
Die kostenpflichtigen Tarife (Monatsabo und Probetag) können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmer abschließen. Wer als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB bucht, hat alle gesetzlichen Verbraucherrechte, insbesondere das Widerrufsrecht, die Rechte bei digitalen Produkten nach §§ 327 ff. BGB und die Kündigungsschaltfläche. Vor dem Kauf wird eine kurze Vertragsübersicht angezeigt (Funktionen und Grenzen, Laufzeit, Preis und Verlängerung, Probetag und Chat-Nachlauf, Verfügbarkeit, Sperren, Kündigung, Kontolöschung, Änderungen, Haftung, Widerruf, Speicherung und Löschung). Ihre Bestätigung und der Wunsch nach sofortigem Leistungsbeginn werden mit Zeitpunkt und Fassung protokolliert.
Auf ausdrücklichen Wunsch kann AssistMatch die digitale Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist bereitstellen. Wird wirksam widerrufen, kann für die bis zum Widerruf vertragsgemäß erbrachte Leistung nur dann ein verhältnismäßiger Wertersatz verlangt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere nicht allein aufgrund der sofortigen Freischaltung. Der Widerruf kann auch über die elektronische Widerrufsfunktion erklärt werden.
8. Pflichten und unzulässige Nutzung
- wahrheitsgemäße Angaben; keine fremden Identitäten, Bots oder missbräuchlichen Mehrfachkonten
- keine beleidigenden, diskriminierenden, bedrohenden, belästigenden, sexuellen oder sonst rechtswidrigen Inhalte
- keine unerlaubte Werbung, Spam, Kettennachrichten, Umgehung von Bezahl- oder Schutzfunktionen oder automatisiertes Auslesen
- nur Inhalte und Bilder veröffentlichen, an denen die erforderlichen Rechte und Einwilligungen bestehen
- personenbezogene Daten Dritter, insbesondere Gesundheitsdaten, nur mit einer wirksamen Rechtsgrundlage beziehungsweise Einwilligung teilen
- keine Zahlungsdaten, Passwörter, Ausweisdokumente oder Bewilligungsbescheide in öffentlich sichtbaren Profilfeldern veröffentlichen
Pflichtangaben. Zwingend sind nur: eine gültige E-Mail-Adresse, ein Anzeigename, die Rolle (Assistenz suchen oder anbieten) und eine deutsche Postleitzahl; bei gewerblichen und selbstständigen Konten zusätzlich der Firmen- beziehungsweise Geschäftsname. Alle weiteren Angaben sind freiwillig.
Wahrheitsgemäß heißt: Angaben dürfen nicht über Identität, Kontotyp (privat oder gewerblich), Qualifikationen, Angebot oder Wohnort täuschen. Anzeigename statt vollem Namen, ungefähre Angaben und das Weglassen freiwilliger Angaben sind zulässig. Ist eine einzelne Profilangabe strittig, fordert AssistMatch zunächst zur Berichtigung auf; allein deswegen wird kein Konto gesperrt oder beendet, solange keine bewusste Täuschung vorliegt.
Mitwirkung bei Prüfungen. Prüft AssistMatch eine Meldung oder Beschwerde, sollen Betroffene auf Nachfrage innerhalb angemessener Frist (in der Regel 14 Tage) zum Sachverhalt Stellung nehmen. Ausweisdokumente oder Gesundheitsdaten werden dafür nicht verlangt.
Pflichten von AssistMatch. AssistMatch prüft eingehende Meldungen zügig und bestätigt deren Eingang, behebt bekannt gewordene technische Störungen in angemessener Zeit (zu Wartung und Ausfällen siehe Ziffer 14) und informiert Betroffene bei Sicherheitsvorfällen mit Risiko für ihre Daten nach den gesetzlichen Vorgaben unverzüglich.
9. Inhalte, Nutzungsrechte und Meldungen
Nutzende bleiben für ihre Inhalte verantwortlich. Sie räumen AssistMatch ein einfaches, auf Betrieb und Darstellung der Plattform beschränktes, räumlich nicht begrenztes und für die Dauer der Speicherung geltendes Nutzungsrecht ein. Das Recht endet mit der Löschung des Inhalts, soweit keine gesetzliche Aufbewahrung oder vorübergehende Sicherung zur Rechtsdurchsetzung erforderlich ist.
Rechtswidrige oder regelwidrige Inhalte können gemeldet werden. Meldungen werden unter Berücksichtigung der Rechte aller Beteiligten geprüft. Eine allgemeine Vorabkontrolle aller Inhalte findet nicht statt.
Für die Inhaltsmoderation nutzt AssistMatch folgende Werkzeuge: die Funktion „Melden und blockieren“ für angemeldete Nutzende, das öffentliche Formular „Rechtswidrigen Inhalt melden“. Eine KI-gestützte Vorprüfung von Chatnachrichten findet derzeit nicht statt. Ein Hinweis führt nicht automatisch zu einer Maßnahme. Jede Entscheidung über eine Maßnahme trifft der Betreiber persönlich nach eigener Prüfung.
10. Maßnahmen bei Verstößen, Begründung und Überprüfung
Bei einem Verstoß richtet sich die Maßnahme nach Art, Schwere, Häufigkeit, Verschulden, Gefährdung anderer Personen und bisherigen Verstößen. Einzelne rechtswidrige Inhalte können zusätzlich entfernt werden. Es gelten drei Stufen:
- Verwarnung bei leichten oder erstmaligen Verstößen, zum Beispiel Spam, unerlaubte Werbung, unpassende oder unsachliche Inhalte, versehentlich falsche Profilangaben.
- Vorübergehende Sperre von bis zu 30 Tagen bei wiederholten Verstößen trotz Verwarnung oder mittelschweren Verstößen, zum Beispiel Belästigung, Beleidigung, bewusst falsche Angaben zum Kontotyp, Umgehung von Bezahl- oder Schutzfunktionen.
- Endgültige Beendigung des Kontos bei schweren Verstößen, zum Beispiel Betrug, Identitätsmissbrauch, Bedrohung, sexuelle Belästigung, Ausnutzung von Menschen mit Assistenzbedarf, Sicherheitsangriffe, oder bei erneuten Verstößen nach einer Sperre.
Vor einer Sperre oder Beendigung wird grundsätzlich eine angemessene Gelegenheit zur Stellungnahme oder Abhilfe gegeben. Nur bei konkreter Gefahr, Betrug, Identitätsmissbrauch, Bedrohung, schweren Rechtsverletzungen, Sicherheitsangriffen oder einer zwingenden gesetzlichen Verpflichtung kann eine Maßnahme ohne vorherige Anhörung erfolgen. Betroffene erhalten grundsätzlich eine Begründung in Textform, soweit dies nicht gesetzlich untersagt ist oder Sicherheits- beziehungsweise Missbrauchsschutzgründe entgegenstehen.
Beschwerde. Gegen eine Maßnahme kann innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Mitteilung über schauenburg@assistmatch.de Beschwerde eingelegt werden. AssistMatch entscheidet in der Regel innerhalb von 14 Tagen und teilt das Ergebnis mit Begründung in Textform mit. Erweist sich eine Maßnahme als unberechtigt, wird sie unverzüglich aufgehoben.
Bezahlte Leistungen während einer Sperre. Für die Dauer einer vorübergehenden Sperre wird das Entgelt eines laufenden Abos anteilig erstattet oder die gesperrten Tage werden nachträglich gutgeschrieben. Das gilt nicht, wenn die Sperre auf einem schweren, schuldhaften Verstoß beruht; auch dann richten sich Zahlungsansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften. Wird ein Konto endgültig beendet, endet auch ein laufendes Abo; für Zeiträume nach der Beendigung wird kein Entgelt mehr abgebucht. Eine Kündigung bleibt während einer Sperre jederzeit über die Kündigungsschaltfläche möglich, auch ohne Zugang zum Konto. War eine Maßnahme unberechtigt, werden bereits gezahlte Beträge für den betroffenen Zeitraum erstattet.
Bei gewerblichen Nutzenden werden zusätzlich anwendbare zwingende Vorgaben für Online-Vermittlungsdienste berücksichtigt, insbesondere zu Begründung, Vorankündigung und Beschwerdemöglichkeit.
11. Laufzeit, ordentliche Kündigung und Kontolöschung
Das kostenlose Nutzungsverhältnis kann jederzeit durch die Kontolöschung beendet werden. Die bloße Deaktivierung des Profils pausiert nur die Sichtbarkeit und beendet weder Konto noch einen kostenpflichtigen Vertrag.
Monatsabos laufen jeweils für einen Monat und verlängern sich monatlich. Sie können jederzeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode gekündigt werden. Hierfür steht eine ständig verfügbare Kündigungsschaltfläche mit Bestätigungsseite und elektronischer Kündigungsbestätigung bereit. Zusätzlich kann die Kündigung über die Abo-Verwaltung erfolgen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Im Einzelnen gilt:
- Kündigung ohne Kontozugang: Die Kündigungsschaltfläche ist ohne Anmeldung erreichbar. Es genügen Name und E-Mail-Adresse des Kontos. Die Kündigung gilt als unmittelbar nach dem Klick auf „Jetzt kündigen“ zugegangen; dieser Eingangszeitpunkt wird auf der Bestätigungsseite und in der Bestätigungs-E-Mail angezeigt. Ein Zwischenschritt, eine Anmeldung oder eine Bestätigung per E-Mail ist nicht erforderlich. Das gilt auch während einer Kontosperre.
- Letzte Zahlung: Die letzte Zahlung ist die Zahlung für die Abrechnungsperiode, in der die Kündigung zugeht. Danach wird nichts mehr abgebucht.
- Zugang bis Laufzeitende: Nach einer Kündigung bleiben alle bezahlten Funktionen bis zum Ende des bezahlten Monats nutzbar. Danach läuft das Konto im kostenlosen Tarif weiter.
- Inhalte nach Kündigung: Die Kündigung des Abos löscht keine Inhalte. Profil, Matches und Chats bleiben erhalten, bis das Konto gelöscht wird oder die Fristen der Datenschutzerklärung greifen.
- Kontolöschung gilt als Kündigung: Wer das Konto löscht, kündigt damit zugleich ein laufendes Abo; es verlängert sich nicht mehr und es wird nichts mehr abgebucht. Da das Konto mit der Löschung sofort entfernt wird, endet auch der Zugang sofort. Die bezahlte Restzeit wird bei einer freiwilligen Kontolöschung nicht erstattet; darauf wird vor der Löschung ausdrücklich hingewiesen. Wer die Restzeit nutzen möchte, kündigt zuerst nur das Abo und löscht das Konto später. Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere das Widerrufsrecht, bleiben unberührt.
- Sperre: Voraussetzungen, Ablauf, Abrechnung und Rechte gegen eine Sperre regelt Ziffer 10. Kurz: Gesperrt wird nur bei einem der dort genannten Verstöße, in der Regel nach Verwarnung und Gelegenheit zur Stellungnahme. Für die Dauer einer Sperre wird anteilig erstattet oder gutgeschrieben, außer bei einem schweren, schuldhaften Verstoß. Gegen jede Sperre ist eine Beschwerde innerhalb von 6 Monaten möglich, über die in der Regel innerhalb von 14 Tagen entschieden wird; der Rechtsweg bleibt offen. Kündigen ist auch während einer Sperre jederzeit möglich.
12. Erstattungen
Bei einer ordentlichen Kündigung bleibt der Zugang bis zum Ende der bezahlten Abrechnungsperiode bestehen; allein aufgrund der Kündigung erfolgt keine anteilige Erstattung. Davon unberührt bleiben das Widerrufsrecht, gesetzliche Mängelrechte, Ansprüche wegen Nichtbereitstellung sowie Ansprüche, wenn AssistMatch den Vertrag ohne von der nutzenden Person zu vertretenden wichtigen Grund vorzeitig beendet oder die Leistung nicht erbringt. In diesen Fällen werden gesetzlich geschuldete Beträge, insbesondere für nicht erbrachte Zeiträume, erstattet.
Wird ein Vertrag aus einem von der nutzenden Person zu vertretenden wichtigen Grund beendet, richten sich Zahlungs- und Erstattungsansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften; ein pauschaler Ausschluss jeglicher Erstattung findet nicht statt.
13. Vertragsmäßigkeit digitaler Dienstleistungen
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften über digitale Produkte und digitale Dienstleistungen, insbesondere zu Bereitstellung, Vertragsmäßigkeit, Aktualisierungen und Abhilfe bei Mängeln. Gesetzliche Rechte auf Nacherfüllung, Vertragsbeendigung, Minderung und Schadensersatz bleiben unberührt.
14. Verfügbarkeit und Änderungen der digitalen Dienstleistung
AssistMatch stellt die Plattform in angemessenem Umfang bereit; eine bestimmte prozentuale Verfügbarkeit wird nicht zugesagt. Geplante Wartungen finden zwischen 22:00 und 6:00 Uhr (Berliner Zeit) statt, werden mindestens 24 Stunden vorher auf der Plattform angekündigt, dauern höchstens 4 Stunden am Stück und insgesamt höchstens 8 Stunden pro Kalendermonat. Vorübergehende Einschränkungen können außerdem durch dringende Sicherheitsmaßnahmen oder außerhalb des Einflussbereichs liegende Störungen entstehen. Mit der Bearbeitung gemeldeter Störungen, die bezahlte Funktionen betreffen, beginnt AssistMatch in der Regel spätestens am nächsten Werktag. Sicherheitsvorfälle mit Risiko für personenbezogene Daten werden unverzüglich bearbeitet, nach den gesetzlichen Vorgaben binnen 72 Stunden der Aufsichtsbehörde gemeldet und Betroffene bei hohem Risiko unverzüglich informiert.
Ausfall bezahlter Funktionen. Ist eine bezahlte Funktion (etwa Swipes, bevorzugte Platzierung oder Direktnachricht) aus Gründen, die AssistMatch zu vertreten hat, länger als 24 Stunden am Stück nicht nutzbar, verlängert sich das laufende Abo kostenlos um die angefangenen Ausfalltage. Kürzere Störungen gelten nicht als Ausfall in diesem Sinne. Zwingende Ansprüche bei Nichtbereitstellung oder Mängeln, etwa Nachbesserung, Minderung, Vertragsbeendigung oder Schadensersatz, bleiben daneben unberührt.
Änderungen der digitalen Dienstleistung. Aktualisierungen, die zur Erhaltung der Vertragsmäßigkeit erforderlich sind (etwa Fehlerbehebungen und Sicherheitsupdates), führt AssistMatch jederzeit durch. Darüber hinaus darf AssistMatch die Dienstleistung bei Verbraucherverträgen nur aus einem triftigen Grund ändern, nämlich zur Anpassung an zwingendes Recht oder behördliche und gerichtliche Vorgaben, zur Abwehr von Sicherheitsrisiken und zur Verhinderung von Missbrauch, zur technischen Weiterentwicklung oder für Änderungen, die für die nutzende Person gleichwertig oder vorteilhaft sind. Eine Änderung darf keine zusätzlichen Kosten verursachen.
Die Hauptleistung bleibt erhalten. AssistMatch darf die vertraglich geschuldete Hauptleistung nicht einseitig wegnehmen oder wesentlich einschränken. Hauptleistung ist bei entgeltlichen Tarifen insbesondere: Swipes bis zur vereinbarten Tagesobergrenze, Matching und Chat mit bestehenden Kontakten sowie die Sichtbarkeit des eigenen Profils für die Gegenseite. Einzelheiten der Umsetzung (etwa Gestaltung, Reihenfolge der Arbeitsschritte oder einzelne Zusatzfunktionen) dürfen angepasst werden, solange die Hauptleistung in gleichwertiger Weise erreichbar bleibt.
Ankündigung und Beendigungsrecht. Über Änderungen, die über die Erhaltung der Vertragsmäßigkeit hinausgehen, informiert AssistMatch klar und verständlich per E-Mail und durch einen Hinweis in der App mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden, mit Angabe von Zeitpunkt und Inhalt der Änderung. Beeinträchtigt eine Änderung den Zugriff auf die Dienstleistung oder ihre Nutzbarkeit mehr als nur unerheblich, kann die nutzende Person den Vertrag unentgeltlich beenden (§ 327r BGB). Die Beendigung ist innerhalb von 30 Tagen möglich. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Information; wird die Änderung erst danach durchgeführt, beginnt sie erst mit dem Zeitpunkt der Änderung. Eine frühzeitig versandte Information führt also nie dazu, dass die Frist schon vor der Änderung abläuft. Hierauf wird in der Information ausdrücklich hingewiesen. Das Beendigungsrecht besteht nicht, wenn die Beeinträchtigung nur unerheblich ist oder wenn AssistMatch die Dienstleistung ohne zusätzliche Kosten unverändert weiter bereitstellt und die nutzende Person sie unverändert weiter nutzen kann.
Fehlerbehebungen und Sicherheitsupdates. Änderungen, die notwendig sind, um die Vertragsmäßigkeit zu erhalten (Fehlerbehebungen, Sicherheitsupdates, Aktualisierungen nach § 327f BGB), sind keine Änderungen im Sinne dieses Absatzes; sie werden ohne Vorlauf durchgeführt und, soweit für die Nutzung relevant, mitgeteilt. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
15. Haftung
AssistMatch haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in allen weiteren Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Beschränkungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Gesetzliche Mängelrechte für digitale Produkte und Ansprüche nach dem Datenschutzrecht bleiben unberührt.
AssistMatch haftet nicht für die Erfüllung von Verträgen, die Nutzende untereinander oder mit externen Dienstleistern schließen. Das gilt nicht, soweit ein Schaden auf einer eigenen Pflichtverletzung von AssistMatch beruht. Ansprüche aus der Assistenz- oder Dienstleistung selbst (zum Beispiel Lohn, Leistungsqualität oder Schäden bei der Durchführung) richten sich gegen die jeweilige Vertragspartei, nicht gegen AssistMatch.
Für einzelne Fälle gilt ergänzend:
- Profilangaben: Für die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Profilangaben sind die Nutzenden selbst verantwortlich. AssistMatch prüft fremde Profilangaben nicht vorab auf Richtigkeit. Für eigene Pflichtverletzungen haftet AssistMatch nach den Regeln dieser Ziffer, insbesondere wenn es einen konkret gemeldeten Verstoß nicht im Rahmen der Ziffern 9 und 10 prüft, eigene falsche Angaben macht (etwa durch eine Kennzeichnung oder Bestätigung) oder seine Plattformpflichten sonst schuldhaft verletzt.
- Matching: Vorschläge beruhen auf den Angaben der Nutzenden. Dass ein vorgeschlagenes Profil nicht passt oder kein Match zustande kommt, ist kein Fehler der Leistung. AssistMatch haftet, wenn die Vorschlagsfunktion durch eigenes Verschulden nicht wie beschrieben arbeitet, etwa ausdrücklich festgelegte Filter nicht berücksichtigt.
- Datenverlust: AssistMatch haftet für den Verlust von Daten, den es zu vertreten hat. Nutzende sollen für sie wichtige Inhalte (zum Beispiel Chatverläufe oder Absprachen) selbst sichern; unterbleibt das, kann ein Mitverschulden nach § 254 BGB berücksichtigt werden.
- Unberechtigte Kontosperre: Erweist sich eine Sperre als unberechtigt, wird sie unverzüglich aufgehoben; bereits gezahlte Entgelte werden nach Ziffer 10 anteilig erstattet oder gutgeschrieben. Weitergehende Schadensersatzansprüche nach den Regeln dieser Ziffer bleiben unberührt.
- Ausfall der Plattform: Es gelten die Regeln zu Verfügbarkeit, Wartung und Verlängerung nach Ziffer 14. Weitergehende Ansprüche bestehen nach den Regeln dieser Ziffer.
- Mittelbare Schäden und entgangene Chancen: Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder entgangene Chancen (zum Beispiel eine nicht zustande gekommene Anstellung oder Assistenz) haftet AssistMatch bei leichter Fahrlässigkeit nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde; dann ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, zu dem auch Folgeschäden gehören können. Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit und in sonstigen Fällen zwingender Haftung bleibt die Haftung unbeschränkt.
- Obergrenze: Eine feste Höchstsumme gibt es nicht. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Was immer gilt: Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, für Datenschutzverstöße (insbesondere Art. 82 DSGVO) sowie die gesetzlichen Mängelrechte für digitale Produkte werden durch diese Ziffer nicht beschränkt.
16. Änderungen dieser AGB
Änderungen dieser AGB sind nur aus einem triftigen Grund zulässig, nämlich bei einer Änderung des Rechts, einer behördlichen oder gerichtlichen Vorgabe, einer Sicherheitsanforderung, einer notwendigen Anpassung an geänderte Plattformfunktionen oder wenn die Änderung für die nutzende Person gleichwertig oder vorteilhaft ist. Das vertragliche Gleichgewicht darf nicht unangemessen zulasten der nutzenden Person verschoben werden; die vereinbarte Hauptleistung und der vereinbarte Preis bleiben unverändert.
Über Änderungen dieser AGB wird mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail und durch einen Hinweis in der App informiert. Eine kürzere Frist ist nur zulässig, wenn eine Änderung aus zwingenden gesetzlichen, behördlichen oder gerichtlichen Gründen früher erforderlich ist. Geänderte AGB werden nur wirksam, wenn die nutzende Person ihnen ausdrücklich zustimmt (zum Beispiel über die Zustimmungsabfrage in der App); Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Stimmt sie nicht zu, gelten die bisherigen AGB weiter; beide Seiten können dann ordentlich kündigen. Änderungen der digitalen Dienstleistung selbst richten sich ausschließlich nach Ziffer 14, einschließlich des dortigen unentgeltlichen Beendigungsrechts und des Fristbeginns; notwendige Fehlerbehebungen und Sicherheitsupdates sind keine AGB-Änderung.
17. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingender Schutz des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird. Gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.