Das Persönliche Budget – so verstehe ich es
Als ich das erste Mal vom Persönlichen Budget gehört habe, klang das kompliziert. Heute erkläre ich es mir so: Statt dass jemand anderes für mich einkauft, bekomme ich das Geld und entscheide selbst, wer mich unterstützt. Auf dieser Seite schreibe ich Schritt für Schritt auf, was ich dazu weiß – aus meiner Sicht, damit es nicht wie ein Gesetzestext klingt.
Was das Budget für mich bedeutet
Normalerweise bekomme ich Teilhabeleistungen als Sachleistung: Ein Dienst wird beauftragt und rechnet direkt mit dem Träger ab. Beim Persönlichen Budget bekomme ich stattdessen Geld – in Ausnahmefällen Gutscheine – und kaufe mir die Unterstützung selbst ein. Die Leistung bleibt dieselbe, nur die Form ändert sich. Rechtlich steht das in § 29 SGB IX.
Für mich heißt das vor allem: Ich entscheide, wer zu mir nach Hause kommt, wann jemand da ist und wie wir zusammenarbeiten. Dafür übernehme ich auch mehr Verantwortung – Verträge, Absprachen, Nachweise. Beides gehört zusammen.
Welche Vorteile das Budget bringt
- Ich entscheide selbst, wer mich unterstützt.
- Ich kann meine Assistenz individuell planen.
- Ich bin nicht an einen bestimmten Dienstleister gebunden.
- Die Unterstützung lässt sich flexibler an meinen Alltag anpassen.
- Ich übernehme mehr Verantwortung – und gewinne mehr Selbstbestimmung.
Viele Budgetnehmer:innen werden dadurch selbst Arbeitgeber:in ihrer Assistenzkräfte oder beauftragen gezielt einen Dienstleister ihrer Wahl.
Wer ein Persönliches Budget beantragen kann
Das Budget kommt vor allem für Menschen infrage, die Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe haben – also Menschen mit Behinderung oder Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind. Welche Voraussetzungen im Einzelfall gelten, hängt von der persönlichen Situation und dem zuständigen Leistungsträger ab. Wichtig zu wissen: Das Budget ist keine zusätzliche Leistung, sondern eine andere Form, bereits bestehende Ansprüche zu erhalten.
Wie hoch das Budget ist
Eine pauschale Höhe gibt es nicht. Sie richtet sich immer nach dem individuell festgestellten Bedarf: Geprüft wird, welche Unterstützung notwendig ist, damit ich möglichst selbstbestimmt leben kann. Das Budget soll diesen Bedarf decken und in der Regel die Kosten der bisher erforderlichen Leistungen nicht überschreiten.
Was ich selbst übernehme
Mit dem Budget kommt mehr organisatorische Verantwortung. Je nach Modell gehört dazu:
- Assistenzkräfte suchen,
- Bewerbungsgespräche führen,
- Dienstpläne erstellen,
- Vertretungen organisieren,
- Arbeitszeiten koordinieren,
- Rechnungen oder Lohnabrechnungen vorbereiten.
Für viele lohnt sich dieser Aufwand, weil sie ihre Assistenz genau nach ihrem Alltag gestalten können.
Wer mir beim Beantragen hilft
EUTB – unabhängige Beratung
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) berät kostenlos, unabhängig vom Leistungsträger und bundesweit vor Ort – von der Antragstellung über die Bedarfsermittlung bis zum Widerspruch.
Dienstleister mit Budget-Erfahrung
Assistenz- und Pflegedienste kennen die Verfahren, helfen bei Bedarfsbeschreibung und Kalkulation und übernehmen auf Wunsch Abrechnung oder Lohnbüro. In unserem Verzeichnis findest du Anbieter mit Ansprechpartner:in.
Wie ich vorgehe
1. Ich lasse mich beraten
Bevor ich etwas unterschreibe, hole ich mir kostenlose Beratung bei einer EUTB-Stelle oder einem Zentrum für selbstbestimmtes Leben. Dort bespreche ich, ob das Budget für meine Situation passt und welche Leistungen überhaupt budgetfähig sind.
2. Ich schreibe meinen Bedarf auf
Ich gehe meinen Tag und meine Woche durch und notiere, wobei ich Unterstützung brauche und wie lange das jeweils dauert. Je konkreter ich das aufschreibe, desto besser kann ich meinen Bedarf im Verfahren begründen.
3. Ich stelle den Antrag
Ich beantrage die Leistung in Form eines Persönlichen Budgets, schriftlich beim zuständigen Träger. Sind mehrere Träger beteiligt, reicht ein Antrag bei einem von ihnen; er leitet weiter und beteiligt die anderen.
4. Bedarfsermittlung und Gespräch
Der Träger ermittelt meinen Bedarf, meist in einem Gespräch. Ich darf eine Person meines Vertrauens dazunehmen und mache mir eigene Notizen darüber, was besprochen wurde.
5. Zielvereinbarung abschließen
In der Zielvereinbarung halten wir fest, wofür ich das Budget einsetze, welche Ziele damit verbunden sind und wie ich die Verwendung nachweise. Ich lese sie in Ruhe durch und lasse mir unklare Punkte erklären, bevor ich unterschreibe.
6. Bescheid, Auszahlung, Nachweis
Nach dem Bescheid bekomme ich das Budget in der Regel monatlich im Voraus. Ich richte am besten ein eigenes Konto dafür ein, organisiere meine Assistenz und sammle alle Nachweise für die vereinbarte Überprüfung.
Budget oder Sachleistung – wie ich abwäge
| Punkt | Persönliches Budget | Sachleistung |
|---|---|---|
| Wer sucht die Unterstützung aus? | Ich selbst | Der Träger bzw. der Dienst |
| Wer plant die Einsätze? | Ich, gemeinsam mit meinem Team | Der Dienst |
| Abrechnung | Ich weise die Verwendung nach | Der Dienst rechnet direkt ab |
| Aufwand für mich | Höher | Geringer |
| Spielraum | Groß, im Rahmen der Zielvereinbarung | Kleiner |
Worauf ich besonders achte
- Ich beantrage ausdrücklich die Leistung als Persönliches Budget – sonst wird sie als Sachleistung bearbeitet.
- Ich hebe jeden Bescheid, jede Vereinbarung und jeden Nachweis auf.
- Ich notiere Fristen. Gegen einen Bescheid, mit dem ich nicht einverstanden bin, kann ich Widerspruch einlegen.
- Ich lasse mir die Zielvereinbarung erklären, bevor ich unterschreibe – sie legt fest, wofür ich das Geld verwenden darf.
- Ich rechne ein, dass ich als Arbeitgeber:in Pflichten habe, wenn ich Assistenzkräfte selbst anstelle. Lohnabrechnung kann ein Lohnbüro oder ein Assistenzdienst übernehmen.
Und dann? Assistenz suchen
Das Budget allein hilft mir noch nicht – ich brauche Menschen, die mich begleiten. Genau dafür habe ich AssistMatch gebaut: Ich lege ein Profil an, gebe meinen Umkreis an und sehe Menschen in meiner Nähe, die Assistenz anbieten. Schreiben können wir uns, sobald beide Interesse gezeigt haben. Für Assistenznehmer:innen und private Assistenzkräfte ist das kostenlos.
Häufige Fragen
- Was ist das Persönliche Budget?
- Beim Persönlichen Budget bekomme ich meine Leistung nicht als Sachleistung, sondern als Geldbetrag (in Ausnahmen als Gutschein). Damit kaufe ich mir die Unterstützung selbst ein, zum Beispiel Assistenzstunden. Geregelt ist das in § 29 SGB IX.
- Wer kann ein Persönliches Budget bekommen?
- Menschen, die Anspruch auf Teilhabeleistungen haben, können diese auf Antrag als Persönliches Budget erhalten. Das Budget ist eine andere Auszahlungsform derselben Leistung – ich muss also zuerst einen Anspruch haben, den ich dann als Budget ausgezahlt bekomme.
- Wie hoch ist mein Budget?
- Eine feste Summe gibt es nicht. Die Höhe richtet sich nach meinem individuell festgestellten Bedarf und soll die Kosten der bisher persönlich festgestellten Leistungen nicht überschreiten. Was genau bewilligt wird, steht in meinem Bescheid.
- Was ist ein trägerübergreifendes Budget?
- Wenn mehrere Träger zuständig sind, zum Beispiel Eingliederungshilfe und Pflegekasse, können die Leistungen zu einem gemeinsamen Budget zusammengefasst werden. Ich stelle den Antrag dann bei einem Träger, der die anderen beteiligt.
- Was ist die Zielvereinbarung?
- Vor der Bewilligung schließe ich mit dem Träger eine Zielvereinbarung. Darin steht, welche Ziele ich mit dem Budget erreichen will, wie ich die Verwendung nachweise und wann die Vereinbarung überprüft wird.
- Muss ich abrechnen?
- Ja. Ich weise nach, dass ich das Geld für den vereinbarten Zweck verwendet habe – wie genau, steht in meiner Zielvereinbarung. Deshalb hebe ich Verträge, Stundennachweise, Abrechnungen und Kontoauszüge auf.
- Wo bekomme ich unabhängige Beratung?
- Kostenlos und unabhängig beraten die EUTB-Stellen (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) sowie Zentren für selbstbestimmtes Leben. Auch viele Behindertenverbände beraten zum Budget.
- Muss ich das Persönliche Budget zurückzahlen?
- Nein. Wenn das Budget rechtmäßig bewilligt und entsprechend dem bewilligten Zweck verwendet wird, handelt es sich grundsätzlich nicht um ein Darlehen. Wird das Geld zweckwidrig verwendet, kann der Träger allerdings eine Rückforderung prüfen.
- Kann ich meine Assistenz selbst auswählen?
- Ja. Gerade diese Wahlfreiheit ist einer der größten Vorteile des Persönlichen Budgets. Wer die Unterstützung übernimmt, hängt jedoch von den individuellen Vereinbarungen und den rechtlichen Rahmenbedingungen ab.
- Kann ich einen Assistenzdienst beauftragen?
- Ja. Viele Budgetnehmer:innen entscheiden sich für einen Assistenzdienst. Andere organisieren ihre Assistenz selbst und treten als Arbeitgeber:in ihrer Assistenzkräfte auf.
- Wer hilft mir beim Beantragen?
- Zum einen die EUTB-Beratungsstellen – kostenlos, unabhängig und in ganz Deutschland vor Ort. Zum anderen Assistenz- und Pflegedienstleister, die Erfahrung mit Budgetanträgen haben und bei Bedarfsermittlung, Kalkulation und Abrechnung unterstützen.
Fazit
Das Persönliche Budget gibt mir die Möglichkeit, mein Leben eigenständiger zu gestalten und selbst zu entscheiden, wer wann und wie unterstützt. Es ist keine zusätzliche Leistung, sondern eine andere Form der Leistungserbringung – mit deutlich mehr Wahlfreiheit und Eigenverantwortung. Für viele ist es deshalb ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu mehr Selbstbestimmung.
Hinweis: Diese Seite gibt meine persönliche Einordnung wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind das SGB IX und der Bescheid deines Trägers. Unabhängige Beratung bekommst du kostenlos bei den EUTB-Stellen.