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Glossar: Assistenz, Budget und Teilhabe

In Bescheiden, Anträgen und Beratungsgesprächen fallen viele Begriffe, die niemand von selbst kennt. Hier stehen die wichtigsten kurz erklärt – in Alltagssprache, mit Hinweis auf die Rechtsgrundlage, wo es eine gibt. Konkrete Beträge und Fristen nennen wir bewusst nicht, weil sie sich regelmäßig ändern; sie erfährst du beim zuständigen Träger oder in der Beratung.

Persönliche Assistenz
Unterstützung im Alltag, die sich nach dem richtet, was die assistenznehmende Person will und anleitet – zum Beispiel Körperpflege, Haushalt, Begleitung zu Terminen, Arbeit oder Freizeit. Rechtliche Grundlage der Assistenzleistungen ist § 78 SGB IX.
Assistenznehmer:in
Die Person, die Assistenz erhält und den Einsatz anleitet. Sie entscheidet, was wann und wie getan wird.
Assistenzkraft
Die Person, die die Assistenz leistet. Für Alltagsassistenz ist häufig keine pflegerische Ausbildung nötig; bei medizinnahen Aufgaben gelten strengere Anforderungen.
Arbeitgebermodell
Die assistenznehmende Person stellt ihre Assistenzkräfte selbst an: Arbeitsverträge, Dienstplan, Lohnabrechnung und Meldungen laufen über sie. Dafür gibt es viel Gestaltungsfreiheit, aber auch Arbeitgeberpflichten.
Mehr dazu: /arbeitgebermodell
Assistenz- oder Pflegedienst
Ein Anbieter, der Assistenzkräfte anstellt und einsetzt. Man gibt Organisation und Arbeitgeberpflichten ab und hat dafür weniger Einfluss auf Auswahl und Dienstplanung.
Anbieter im Verzeichnis: /dienstleister
Persönliches Budget
Statt einer Sachleistung erhält man Geld (oder Gutscheine) und kauft die benötigte Unterstützung selbst ein. Geregelt in § 29 SGB IX. Grundlage ist eine Zielvereinbarung mit dem Leistungsträger.
Mehr dazu: /persoenliches-budget
Trägerübergreifendes Budget
Ein Persönliches Budget, in dem Leistungen mehrerer Träger (z. B. Eingliederungshilfe und Pflegekasse) zusammengefasst werden. Ein Träger ist dann Ansprechpartner.
Zielvereinbarung
Schriftliche Vereinbarung zwischen leistungsberechtigter Person und Träger: Welche Ziele werden mit dem Budget verfolgt, wofür wird es eingesetzt, wie wird nachgewiesen.
Leistungsträger
Die Stelle, die zahlt – je nach Bedarf z. B. der Träger der Eingliederungshilfe, die Krankenkasse, die Pflegekasse, die Rentenversicherung, die Unfallversicherung oder das Integrationsamt.
Eingliederungshilfe
Leistungen zur Teilhabe für Menschen mit Behinderung nach Teil 2 des SGB IX, seit dem Bundesteilhabegesetz aus der Sozialhilfe herausgelöst.
Bundesteilhabegesetz (BTHG)
Reformgesetz, das seit 2017 schrittweise in Kraft getreten ist. Es hat unter anderem Teilhabeleistungen neu geordnet, die Bedarfsermittlung vereinheitlicht und die EUTB eingeführt.
ICF
Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit der WHO. Sie beschreibt Teilhabe im Zusammenspiel von Gesundheit, Umwelt und persönlichen Faktoren und wird für die Bedarfsermittlung genutzt.
Orientierungstest: /icf-test
Bedarfsermittlung
Verfahren, mit dem der Träger den individuellen Unterstützungsbedarf feststellt – in den Ländern mit unterschiedlichen Instrumenten, meist ICF-orientiert.
Teilhabeplan / Gesamtplan
Planungsinstrumente der Träger: Der Teilhabeplan koordiniert Leistungen mehrerer Träger, der Gesamtplan bündelt die Leistungen der Eingliederungshilfe.
EUTB
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung nach § 32 SGB IX: kostenlose Beratung, unabhängig von Leistungsträgern und Anbietern, oft von Menschen mit eigener Behinderungserfahrung (Peer Counseling).
Mehr dazu: /eutb-beratung
Pflegegrad
Einstufung der Pflegebedürftigkeit (1 bis 5) durch die Pflegekasse nach Begutachtung. Er entscheidet über Leistungen der Pflegeversicherung – nicht über Teilhabeleistungen der Eingliederungshilfe.
Verhinderungspflege
Leistung der Pflegeversicherung, wenn die reguläre Pflegeperson ausfällt oder Urlaub macht. Umfang und Voraussetzungen richten sich nach dem SGB XI und ändern sich mit Gesetzesreformen – aktuelle Werte bei der Pflegekasse erfragen.
Assistenz im Krankenhaus
Seit der Regelung in § 44b SGB V können vertraute Assistenzkräfte unter bestimmten Voraussetzungen im Krankenhaus mitgenommen und finanziert werden.
Arbeitsassistenz
Regelmäßige Unterstützung am Arbeitsplatz, damit eine Beschäftigung ausgeübt werden kann. Häufig über das Integrationsamt finanziert.
Mehr dazu: /assistenz-studium-beruf
Studienassistenz
Unterstützung im Studium, etwa beim Mitschreiben, Bibliotheksbesuch oder in Laboren – oft als Leistung zur Teilhabe an Bildung.
Peer Counseling
Beratung von Menschen mit Behinderung für Menschen mit Behinderung – zentraler Ansatz der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung und der EUTB.
Selbstbestimmt Leben
Bewegung und Leitgedanke: Menschen mit Behinderung entscheiden selbst über ihr Leben, ihre Unterstützung und ihre Assistenzkräfte.
Schwerbehindertenausweis
Nachweis über einen Grad der Behinderung ab 50 samt Merkzeichen. Er ist Voraussetzung für bestimmte Nachteilsausgleiche, nicht aber automatisch für Assistenzleistungen.
Widerspruch
Rechtsbehelf gegen einen Bescheid, in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich beim Träger einzulegen. Die Begründung kann nachgereicht werden.

Hinweis: Dieses Glossar ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Was in deinem Fall gilt, hängt vom Träger, vom Bundesland und von deiner konkreten Situation ab.