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Assistenz für Studium und Beruf

Assistenz endet nicht an der Wohnungstür. Wer arbeitet oder studiert, braucht oft Unterstützung genau dort – und dafür sind andere Stellen zuständig als für die Alltagsassistenz. Hier sortiere ich, wer wofür zahlt und wie ich den Antrag angehe.

Arbeitsassistenz im Job

Arbeitsassistenz bedeutet: Eine Person unterstützt mich regelmäßig bei Tätigkeiten, die ich wegen meiner Behinderung nicht selbst ausführen kann – die Arbeitsleistung erbringe weiterhin ich. § 185 Absatz 5 SGB IX sieht für schwerbehinderte Menschen einen Anspruch auf Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz im Rahmen der Zuständigkeit des Integrations- bzw. Inklusionsamts vor. Wird die Beschäftigung gerade erst aufgenommen, kann in den ersten Jahren ein Rehabilitationsträger zuständig sein, etwa die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung.

Studienassistenz an der Hochschule

Für das Studium gibt es Hilfen zur Hochschulbildung als Leistungen zur Teilhabe an Bildung nach dem SGB IX; zuständig ist der Träger der Eingliederungshilfe. Damit lassen sich typischerweise Mitschriften, Literaturbeschaffung, Begleitung auf dem Campus, Unterstützung in Laboren und Praktika oder Assistenz bei Prüfungen abdecken. Davon zu unterscheiden ist der Nachteilsausgleich im Prüfungsrecht, den die Hochschule selbst gewährt – etwa Zeitverlängerung oder ein anderer Prüfungsraum.

So gehe ich vor

  1. 1. Bedarf am Arbeits- oder Studienplatz aufschreiben

    Ich notiere konkret, welche Tätigkeiten ich nicht oder nur mit Unterstützung erledigen kann und wie viele Stunden pro Woche das ausmacht. Beispiele aus dem echten Arbeitstag wirken stärker als allgemeine Formulierungen.

  2. 2. Zuständige Stelle klären

    Bei bestehender Beschäftigung ist meist das Integrations- bzw. Inklusionsamt zuständig, in den ersten Jahren nach Arbeitsaufnahme oft ein Rehabilitationsträger. Fürs Studium ist es der Träger der Eingliederungshilfe. Ein falsch adressierter Antrag wird nach § 14 SGB IX weitergeleitet.

  3. 3. Antrag stellen

    Ich stelle den Antrag schriftlich und möglichst vor Beginn der Maßnahme oder der Beschäftigung. Beigelegt werden Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellung, Arbeits- bzw. Immatrikulationsnachweis und meine Bedarfsbeschreibung.

  4. 4. Assistenz organisieren

    Ich kann die Assistenzkraft selbst anstellen oder über einen Dienst beauftragen. Wichtig sind klare Absprachen zu Zeiten, Aufgaben und Schweigepflicht – gerade im Betrieb.

  5. 5. Nachweise führen

    Stundennachweise und Abrechnungen hebe ich auf, weil die Bewilligung meist befristet ist und regelmäßig überprüft oder verlängert werden muss.

Wer hilft mir dabei?

  • Schwerbehindertenvertretung im Betrieb – kennt die Abläufe im Haus.
  • Integrationsfachdienst – begleitet Beschäftigung und Antragsverfahren.
  • Integrations- bzw. Inklusionsamt – entscheidet über die Arbeitsassistenz.
  • Beauftragte für Studierende mit Behinderung und Studierendenwerke.
  • EUTB-Stellen – kostenlose, unabhängige Beratung zu allen Teilhabeleistungen.

Passende Assistenz finden

Für Studium und Beruf passen oft Menschen, die flexibel sind und feste Zeiten übernehmen können. Bei AssistMatch gebe ich meinen Umkreis und meine Zeiten an und sehe Profile in meiner Nähe – kostenlos für Assistenznehmer:innen und private Assistenzkräfte.

Häufige Fragen

Was ist eine Arbeitsassistenz?
Eine regelmäßig wiederkehrende Unterstützung im Arbeitsalltag, damit ich meinen Job ausüben kann – zum Beispiel Handreichungen, Vorlesen, Begleitung auf Dienstwegen. Die eigentliche Arbeitsaufgabe erledige weiterhin ich; die Assistenz übernimmt die unterstützenden Tätigkeiten.
Wer zahlt die Arbeitsassistenz?
Schwerbehinderte Menschen haben nach § 185 Absatz 5 SGB IX im Rahmen der Zuständigkeit des Integrations- bzw. Inklusionsamts Anspruch auf Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz. In den ersten Jahren nach Aufnahme einer Beschäftigung kann stattdessen ein Rehabilitationsträger wie die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung zuständig sein.
Muss mein Arbeitgeber zustimmen?
Die Leistung wird mir persönlich bewilligt, nicht dem Betrieb. In der Praxis spreche ich trotzdem früh mit dem Arbeitgeber, weil Assistenz im Betrieb anwesend ist und organisatorische Fragen geklärt werden müssen – Zugang, Arbeitsplatz, Datenschutz.
Was ist mit Assistenz im Studium?
Für das Studium kommen Hilfen zur Hochschulbildung als Teilhabe an Bildung nach dem SGB IX in Betracht, zuständig ist der Träger der Eingliederungshilfe. Damit kann etwa Studienassistenz für Mitschriften, Literaturbeschaffung, Wege auf dem Campus oder Begleitung in Praktika finanziert werden.
Wo bekomme ich Beratung?
An Hochschulen bei den Beauftragten für Studierende mit Behinderung und den Beratungsstellen der Studierendenwerke, im Job bei Schwerbehindertenvertretung, Integrationsfachdienst und Integrations- bzw. Inklusionsamt. Unabhängig und kostenlos beraten zusätzlich die EUTB-Stellen.
Ist Arbeitsassistenz dasselbe wie eine technische Arbeitshilfe?
Nein. Technische Arbeitshilfen sind Geräte und Umbauten am Arbeitsplatz. Arbeitsassistenz ist personelle Unterstützung. Beides kann sich ergänzen und wird teils von denselben Stellen finanziert.

Hinweis: Diese Seite gibt eine persönliche Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die gesetzlichen Regelungen, insbesondere das SGB IX, sowie dein Bescheid. Unabhängige Beratung bekommst du kostenlos bei den EUTB-Stellen.