Arbeitgebermodell: Ich stelle meine Assistenz selbst an
Das Arbeitgebermodell klingt nach Bürokratie – und ein Teil davon ist es auch. Dafür entscheide ich selbst, wer mich begleitet, wann jemand da ist und wie wir zusammenarbeiten. Hier schreibe ich auf, was dazugehört, welche Pflichten ich habe und wie ich mir die Arbeit erleichtere.
Was das Modell ausmacht
Assistenzleistungen sollen mir helfen, meinen Alltag selbstbestimmt zu bewältigen – so beschreibt es § 78 SGB IX. Dort ist auch geregelt, dass ich diese Leistung als Arbeitgeber:in selbst organisieren kann. Ich bin dann nicht Kundin oder Kunde eines Dienstes, sondern Chefin oder Chef meines eigenen kleinen Teams.
Damit ich Löhne zahlen kann, brauche ich Geld statt einer Sachleistung. Deshalb wird das Arbeitgebermodell in der Regel mit dem Persönlichen Budget nach § 29 SGB IX kombiniert. Was genau bewilligt ist, steht immer im Bescheid und in der Zielvereinbarung – dort lohnt sich genaues Lesen.
So gehe ich vor
1. Bedarf festhalten
Ich schreibe auf, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten ich Assistenz brauche und wie viele Stunden das im Monat sind. Daraus ergibt sich, wie viele Kräfte ich überhaupt anstellen muss, damit Urlaub und Krankheit abgedeckt sind.
2. Leistung als Budget beantragen
Ich beantrage meine Assistenzleistung schriftlich beim zuständigen Träger und gebe an, dass ich sie als Persönliches Budget und im Arbeitgebermodell nutzen möchte. Beratungs- und Abrechnungskosten nenne ich als Teil des Bedarfs mit.
3. Formalitäten vor der ersten Einstellung
Ich beantrage eine Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit, melde mich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft an, kläre die Lohnabrechnung und richte ein eigenes Konto für das Budget ein.
4. Assistenzkräfte finden
Ich suche Menschen, die zu meinem Alltag passen – über mein Umfeld, Aushänge, Hochschulen oder über AssistMatch. Beim Kennenlernen bespreche ich Aufgaben, Zeiten, Bezahlung und was mir im Umgang wichtig ist.
5. Arbeitsverträge schließen
Im Vertrag stehen Aufgaben, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Kündigungsfristen und der Einsatzort. Ich halte den gesetzlichen Mindestlohn ein und melde die Beschäftigten vor dem ersten Arbeitstag zur Sozialversicherung an.
6. Laufender Betrieb
Ich führe Dienstpläne und Stundennachweise, sorge für die monatliche Abrechnung und sammle alle Belege für den Verwendungsnachweis, den meine Zielvereinbarung vorsieht.
Arbeitgebermodell oder Assistenzdienst?
| Punkt | Arbeitgebermodell | Assistenzdienst |
|---|---|---|
| Wer wählt das Personal aus? | Ich selbst | Der Dienst |
| Wer ist Arbeitgeber? | Ich | Der Dienst |
| Dienstplan | Ich plane mit meinem Team | Der Dienst plant |
| Verwaltungsaufwand | Hoch, teils delegierbar | Gering |
| Einfluss auf den Alltag | Sehr groß | Begrenzt |
Womit ich mir Arbeit spare
- Lohnabrechnung an ein Lohnbüro oder einen spezialisierten Dienst abgeben.
- Feste Dienstplanvorlagen nutzen, damit Urlaub und Krankheit abgedeckt sind.
- Stundenzettel digital führen – das erleichtert später den Verwendungsnachweis.
- Genug Kräfte einplanen: Mit nur einer Person steht der Alltag bei Ausfall still.
- Beratung nutzen: EUTB-Stellen und Zentren für selbstbestimmtes Leben beraten kostenlos und unabhängig.
Assistenzkräfte finden
Der schwierigste Teil ist selten das Formular, sondern die Suche nach Menschen, die passen. Bei AssistMatch lege ich ein Profil an, gebe meinen Umkreis an und sehe Menschen in meiner Nähe, die Assistenz anbieten. Schreiben können wir uns, sobald beide Seiten Interesse gezeigt haben. Für Assistenznehmer:innen und private Assistenzkräfte ist das kostenlos.
Häufige Fragen
- Was ist das Arbeitgebermodell?
- Im Arbeitgebermodell stelle ich meine Assistenzkräfte selbst an, statt einen Assistenzdienst zu beauftragen. Ich schließe die Arbeitsverträge, plane die Dienste und bin verantwortlich für Lohn und Meldungen. Das SGB IX nennt dieses Modell in § 78 ausdrücklich als eine Form, Assistenzleistungen zu erhalten.
- Brauche ich dafür ein Persönliches Budget?
- In der Praxis wird das Arbeitgebermodell meist mit einem Persönlichen Budget nach § 29 SGB IX kombiniert, weil ich dann Geld statt einer Sachleistung bekomme und damit Löhne zahlen kann. Wie der Träger das bei mir umsetzt, steht in meinem Bescheid und in der Zielvereinbarung.
- Welche Pflichten habe ich als Arbeitgeber:in?
- Ich schließe Arbeitsverträge, zahle mindestens den gesetzlichen Mindestlohn, melde meine Beschäftigten zur Sozialversicherung an, führe Lohnsteuer und Beiträge ab, melde mich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft an und beachte Arbeitszeit-, Urlaubs- und Kündigungsrecht.
- Muss ich die Lohnabrechnung selbst machen?
- Nein. Viele Budgetnehmer:innen geben die Lohnabrechnung an ein Lohnbüro, einen Steuerberater oder einen spezialisierten Assistenzdienst ab. Die Kosten dafür gehören zum Bedarf und sollten im Budgetantrag mit benannt werden.
- Bekomme ich eine Betriebsnummer?
- Ja. Wer sozialversicherungspflichtig Beschäftigte anstellt, braucht eine Betriebsnummer. Die vergibt der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit. Für Minijobs läuft die Meldung über die Minijob-Zentrale.
- Was ist der Unterschied zum Assistenzdienst?
- Beim Assistenzdienst bleibt der Dienst Arbeitgeber und schickt Mitarbeitende. Ich habe weniger Aufwand, aber auch weniger Einfluss auf Personalauswahl und Dienstplan. Im Arbeitgebermodell entscheide ich beides selbst und trage dafür die Arbeitgeberverantwortung.
- Wo bekomme ich unabhängige Beratung?
- Kostenlos und unabhängig beraten die EUTB-Stellen (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) sowie Zentren für selbstbestimmtes Leben. Viele Behindertenverbände bieten zusätzlich Schulungen speziell für Arbeitgeber:innen im Assistenzbereich an.
Hinweis: Diese Seite gibt meine persönliche Einordnung wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich sind die gesetzlichen Regelungen, insbesondere SGB IX, sowie dein Bescheid. Unabhängige Beratung bekommst du kostenlos bei den EUTB-Stellen.