Dienstleistermodell: Der Dienst organisiert meine Assistenz
Nicht jeder möchte selbst Arbeitgeber:in sein. Beim Dienstleistermodell übernimmt ein Assistenzdienst Personal, Planung und Abrechnung. Ich behalte meinen Alltag im Blick und kann mich auf das Wesentliche konzentrieren. Hier erkläre ich, was das bedeutet, welche Vorteile das hat und worauf ich achten sollte.
Was das Modell ausmacht
Assistenzleistungen kann ich nach § 78 SGB IX auf unterschiedliche Weise bekommen. Eine davon ist, einen Dienst damit zu beauftragen, die Assistenz zu organisieren. Der Dienst bleibt Arbeitgeber, ich bin die Person, die die Assistenz in Anspruch nimmt.
Das bedeutet: Ich muss keine Lohnabrechnungen erstellen, keine Sozialversicherungsmeldungen verschicken und mich nicht um Vertretungen kümmern. Der Dienst stellt das Personal zusammen, koordiniert Dienstpläne und sorgt dafür, dass die Assistenz auch bei Krankheit oder Urlaub läuft.
Was ein Assistenzdienst für mich organisiert
- Personalsuche und -auswahl: Der Dienst stellt Assistenzkräfte vor oder besetzt die Dienste direkt mit passenden Mitarbeitenden.
- Dienstplanung: Erstellt den Dienstplan nach meinen Wünschen und organisiert Vertretungen bei Ausfällen.
- Lohn und Abrechnung: Führt Lohnabrechnungen durch und kümmert sich um Steuer, Sozialversicherung und Lohnsteuerabführung.
- Arbeitgeberpflichten: Meldungen bei der Berufsgenossenschaft, Urlaub, Kündigungsfristen und Arbeitszeitregelungen liegen beim Dienst.
- Dokumentation: Viele Dienste helfen bei der Stundenerfassung und beim Verwendungsnachweis für das Persönliche Budget.
So gehe ich vor
1. Bedarf klären
Ich überlege, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten ich Assistenz brauche, welche Aufgaben anfallen und ob ich besonders auf Zuverlässigkeit oder Flexibilität angewiesen bin.
2. Leistung beantragen
Ich beantrage die Assistenzleistung beim zuständigen Träger. Wichtig ist, dass der Bescheid die Zusammenarbeit mit einem Assistenzdienst zulässt oder ein Persönliches Budget die Kosten abdeckt.
3. Dienstleister vergleichen
Ich informiere mich über Angebote in meiner Region, vergleiche Leistungsumfang, Verfügbarkeit, Vertretungsregelung und Kosten. Persönliche Gespräche helfen, den passenden Dienst zu finden.
4. Vereinbarung treffen
Ich vereinbare mit dem Dienst die gewünschten Zeiten, Aufgaben und meine Beteiligung bei der Personalauswahl. Schriftlich festgehalten werden sollte auch, wie kurzfristige Änderungen und Vertretungen laufen.
5. Assistenz starten
Der Dienst stellt die Assistenzkräfte, erstellt den Dienstplan und kümmert sich um Abrechnung und Meldungen. Ich gebe laufend Feedback und melde Änderungen frühzeitig.
Dienstleistermodell oder Arbeitgebermodell?
| Punkt | Dienstleistermodell | Arbeitgebermodell |
|---|---|---|
| Wer ist Arbeitgeber? | Der Dienst | Ich selbst |
| Verwaltungsaufwand | Gering | Hoch, teils delegierbar |
| Dienstplanung | Der Dienst plant | Ich plane mit meinem Team |
| Personalauswahl | Dienst schlägt vor, ich gebe Wünsche an | Ich entscheide selbst |
| Vertretung bei Krankheit/Urlaub | Wird vom Dienst organisiert | Ich muss selbst Ersatz finden |
| Einfluss auf den Alltag | Begrenzt, aber absprechbar | Sehr groß |
Wann sich das Dienstleistermodell besonders lohnt
- Ich möchte mich nicht mit Lohnabrechnung und Sozialversicherung beschäftigen.
- Ich brauche eine zuverlässige Vertretung, wenn meine feste Assistenzkraft ausfällt.
- Ich bin auf professionelle Personalauswahl und -betreuung angewiesen.
- Ich bevorzuge einen Ansprechpartner, der die Organisation übernimmt.
- Ich habe kein Persönliches Budget oder möchte die Budgetverwaltung nicht selbst übernehmen.
Dienstleister bei AssistMatch
In unserem Dienstleister-Verzeichnis findest du Anbieter, die sich auf Persönliche Assistenz spezialisiert haben. Du kannst dir Profile ansehen, Leistungen vergleichen und angemeldet direkt Kontakt aufnehmen.
Häufige Fragen
- Was ist das Dienstleistermodell?
- Beim Dienstleistermodell beauftrage ich einen Assistenzdienst, die Organisation und Vermittlung der Assistenz zu übernehmen. Der Dienst bleibt Arbeitgeber der Assistenzkräfte, organisiert Dienstpläne, Abrechnungen und Vertretungen. Ich selbst bin Kundin oder Kunde des Dienstes und gebe meine Wünsche an Aufgaben und Zeiten weiter.
- Was sind die größten Vorteile eines Assistenzdienstes?
- Ich habe deutlich weniger Verwaltungsaufwand. Der Dienst kümmert sich um Arbeitsverträge, Lohnabrechnung, Sozialversicherungsmeldungen und die Beschaffung von Vertretungen bei Krankheit oder Urlaub. Das schafft Planungssicherheit, auch wenn einzelne Kräfte ausfallen.
- Was organisiert der Dienst konkret?
- Ein Assistenzdienst stellt geeignete Assistenzkräfte zusammen, erstellt den Dienstplan, führt Lohnabrechnungen durch, meldet die Beschäftigten sozialversicherungspflichtig an, koordiniert Vertretungen und dokumentiert die geleisteten Stunden für den Verwendungsnachweis.
- Bin ich selbst Arbeitgeber?
- Nein. Beim Dienstleistermodell bleibt der Assistenzdienst Arbeitgeber. Das bedeutet auch, dass der Dienst die Arbeitgeberpflichten trägt, zum Beispiel Meldungen bei der Berufsgenossenschaft, Lohnsteuerabführung und Urlaubsabwicklung.
- Habe ich trotzdem Mitspracherecht?
- Ja. Die meisten Dienste besprechen mit mir, welche Aufgaben erledigt werden sollen, welche Zeiten gewünscht sind und welche Personen ich mir vorstellen kann. Wie viel Einfluss ich habe, hängt vom Dienst und vom Vertrag ab – das lohnt sich vor der Beauftragung genau abzufragen.
- Wer zahlt den Assistenzdienst?
- Das hängt von der Leistungsbewilligung ab. Oft wird die Assistenzleistung vom zuständigen Träger bewilligt und der Dienst direkt oder über ein Persönliches Budget abgerechnet. Was genau möglich ist, steht im Bescheid und in der Zielvereinbarung.
- Für wen ist das Dienstleistermodell das Richtige?
- Es eignet sich besonders, wenn ich viel Verwaltungsaufwand scheuen, auf stabile Vertretungen angewiesen oder bei der Personalbeschaffung auf professionelle Unterstützung angewiesen bin. Wer maximale Kontrolle über Auswahl und Dienstplan haben möchte, ist oft im Arbeitgebermodell besser aufgehoben.
Hinweis: Diese Seite gibt meine persönliche Einordnung wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich sind die gesetzlichen Regelungen, insbesondere SGB IX, sowie dein Bescheid. Unabhängige Beratung bekommst du kostenlos bei den EUTB-Stellen.