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Recht & Anträge

Antrag auf Assistenz: Formulare, Zuständigkeit & Ablauf

Persönliche Assistenz, Pflegegrad, Persönliches Budget oder Arbeitsassistenz? Hier erfährst du, welcher Antrag wofür gedacht ist, wo du ihn stellst und was danach passiert.

Von Moritz Wolfgang Schauenburg, Gründer & Inhaber von AssistMatch17 Min. Lesezeit

Wer zum ersten Mal Unterstützung im Alltag benötigt, stößt schnell auf Begriffe wie Persönliche Assistenz, Pflegegrad, Eingliederungshilfe, Persönliches Budget oder Arbeitsassistenz. Das Problem: Einen einzigen bundesweit einheitlichen „Antrag auf Assistenz“ gibt es nicht.

Welche Stelle zuständig ist und welches Verfahren gilt, hängt davon ab, wofür die Unterstützung benötigt wird. Assistenz im Alltag und zur gesellschaftlichen Teilhabe kann beispielsweise unter die Eingliederungshilfe fallen. Pflegeleistungen werden dagegen bei der Pflegekasse beantragt. Unterstützung am Arbeitsplatz kann wiederum als Arbeitsassistenz in Betracht kommen.

Auch das Persönliche Budget ist kein eigener zusätzlicher Leistungstopf. Es ist eine Form, in der bestimmte bereits zustehende Leistungen ausgeführt werden können. Dieser Ratgeber führt deshalb Schritt für Schritt durch die wichtigsten Wege.

1. Was bedeutet „Assistenz beantragen“ überhaupt?

„Persönliche Assistenz“ beschreibt zunächst eine Form der Unterstützung. Daraus lässt sich noch nicht automatisch ableiten, welcher Kostenträger zuständig ist.

Nach § 78 SGB IX können Assistenzleistungen zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags einschließlich der Tagesstrukturierung erbracht werden. Diese Assistenzleistungen können insbesondere Bereiche betreffen wie:

  • Haushaltsführung
  • Gestaltung sozialer Beziehungen
  • persönliche Lebensplanung
  • gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe
  • Freizeit und sportliche Aktivitäten
  • Unterstützung bei Kommunikation
  • Sicherstellung der Wirksamkeit ärztlicher oder ärztlich verordneter Leistungen
  • Begleitung
  • teilweise oder vollständige Übernahme bestimmter Handlungen der Alltagsbewältigung
  • Befähigung zu einer eigenständigeren Alltagsbewältigung

Auch Assistenz für Eltern mit Behinderungen bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder ist in § 78 SGB IX ausdrücklich vorgesehen.

Wichtig: Aus dieser Aufzählung folgt nicht, dass jede dieser Situationen automatisch einen Leistungsanspruch auslöst. Geprüft werden immer der individuelle Bedarf und die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen.

2. Welcher Leistungsträger kann zuständig sein?

Mögliche Wege und erste Anlaufstellen je nach Unterstützungsbedarf
BedarfMöglicher WegErste Anlaufstelle
Unterstützung bei selbstbestimmter Alltagsbewältigung und sozialer TeilhabeAssistenzleistungen / Eingliederungshilfezuständiger Träger der Eingliederungshilfe
Leistungen der PflegeversicherungPflegegrad / PflegeleistungenPflegekasse bei der Krankenkasse; privat Versicherte wenden sich an ihr privates Versicherungsunternehmen
Selbstbestimmte Organisation bereits zustehender TeilhabeleistungenPersönliches Budgetzuständiger Leistungsträger; je nach Leistung können unterschiedliche Träger beteiligt sein
Unterstützung bei der Ausführung der eigenen beruflichen TätigkeitArbeitsassistenzIntegrations- bzw. Inklusionsamt oder je nach Situation zuständiger Rehabilitationsträger
Berufliche Rehabilitation allgemeinLeistungen zur Teilhabe am Arbeitslebenje nach Zuständigkeit z. B. Bundesagentur für Arbeit, Rentenversicherung oder Unfallversicherung

Diese Übersicht dient nur der Orientierung. Die tatsächliche Zuständigkeit hängt vom Einzelfall ab. Gerade bei Teilhabeleistungen können mehrere Leistungsträger beteiligt sein.

Für Leistungen zur Teilhabe enthält § 14 SGB IX Regeln zur Zuständigkeitsklärung: Ein Rehabilitationsträger, bei dem ein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe eingeht, prüft grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen, ob er zuständig ist. Hält er sich insgesamt für unzuständig, wird der Antrag grundsätzlich an den nach seiner Auffassung zuständigen Rehabilitationsträger weitergeleitet. Diese Regelung betrifft das Teilhabeverfahren nach dem SGB IX. Sie bedeutet nicht, dass jede beliebige Behörde jeden beliebigen Antrag automatisch korrekt weiterleitet.

3. Persönliche Assistenz über die Eingliederungshilfe beantragen

Assistenzleistungen können Leistungen zur Sozialen Teilhabe sein. Wichtige Rechtsgrundlagen sind:

  • § 78 SGB IX – Assistenzleistungen
  • § 113 SGB IX – Leistungen zur Sozialen Teilhabe
  • § 99 SGB IX – Leistungsberechtigung in der Eingliederungshilfe
  • § 108 SGB IX – Antragserfordernis

Nach § 108 SGB IX werden Leistungen der Eingliederungshilfe grundsätzlich auf Antrag erbracht. Lagen die Voraussetzungen bereits vor, werden Leistungen nach dieser Vorschrift frühestens ab dem Ersten des Monats der Antragstellung erbracht.

Die konkrete Bezeichnung des zuständigen Eingliederungshilfeträgers ist regional unterschiedlich. Je nach Bundesland können unterschiedliche Stellen die Aufgabe übernehmen. Eine bundesweit einheitliche Behörde gibt es dafür nicht – deshalb lohnt sich die Nachfrage, welcher Träger der Eingliederungshilfe an deinem Wohnort zuständig ist.

4. Schritt für Schritt: So kann der Antrag ablaufen

  1. Schritt 1 von 7

    Schritt 1 – Unterstützungsbedarf erkennen

    Hilfreich ist nicht nur die Frage „Welche Diagnose habe ich?“, sondern vor allem: „Was kann ich in meinem Alltag nicht oder nicht vollständig selbstständig durchführen und welche Unterstützung benötige ich deshalb?“

  2. Schritt 2 von 7

    Schritt 2 – Bedarf dokumentieren

    Halte für typische Tage fest, wann und wobei du Unterstützung benötigst:

    • morgens, vormittags, mittags, nachmittags, abends, nachts
    • Wochenende
    • außerhäusliche Termine
    • Arbeit oder Ausbildung
    • Freizeit und Reisen
    • Arzttermine
    • Haushalt
    • Kommunikation
    • Mobilität
  3. Schritt 3 von 7

    Schritt 3 – Antrag stellen

    Der Antrag sollte klar erkennen lassen, welche Leistung du benötigst, wofür du Unterstützung brauchst, ab wann der Bedarf besteht und dass du eine individuelle Bedarfsermittlung wünschst. Ein Leistungsträger kann anschließend eigene Formulare, Nachweise oder weitere Angaben verlangen.

  4. Schritt 4 von 7

    Schritt 4 – Zuständigkeit wird geprüft

    Geht es um Leistungen zur Teilhabe, prüft der Rehabilitationsträger nach § 14 SGB IX grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Eingang, ob er zuständig ist. Hält er sich insgesamt für unzuständig, leitet er den Antrag grundsätzlich an den nach seiner Auffassung zuständigen Rehabilitationsträger weiter.

  5. Schritt 5 von 7

    Schritt 5 – Bedarfsermittlung

    Der zuständige Träger ermittelt den individuellen Bedarf. In der Eingliederungshilfe erfolgt das mit einem Instrument, das sich nach § 118 SGB IX an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) orientiert.

  6. Schritt 6 von 7

    Schritt 6 – gegebenenfalls Gesamtplan- oder Teilhabeplanverfahren

    Je nach Fall können mehrere Leistungsträger oder mehrere Leistungen beteiligt sein. Dann wird das Zusammenwirken in einem Verfahren abgestimmt.

  7. Schritt 7 von 7

    Schritt 7 – schriftlicher Bescheid

    Am Ende entscheidet der Träger schriftlich, welche Leistungen bewilligt oder abgelehnt werden.

5. Den eigenen Assistenzbedarf richtig beschreiben

Bei der Bedarfsermittlung geht es nicht nur um Diagnosen. Entscheidend ist, wie sich Beeinträchtigungen konkret auf Aktivitäten und Teilhabe im Alltag auswirken.

Nach § 118 SGB IX soll die Bedarfsermittlung in der Eingliederungshilfe unter anderem folgende Lebensbereiche abbilden:

  1. Lernen und Wissensanwendung
  2. Allgemeine Aufgaben und Anforderungen
  3. Kommunikation
  4. Mobilität
  5. Selbstversorgung
  6. Häusliches Leben
  7. Interpersonelle Interaktionen und Beziehungen
  8. Bedeutende Lebensbereiche
  9. Gemeinschafts-, soziales und staatsbürgerliches Leben

Beispiele für konkrete Formulierungen

Die folgenden Formulierungen sind ausschließlich Beispiele. Sie sind kein Muster, das auf jeden Antrag passt – maßgeblich ist immer deine eigene Situation.

  • Statt: „Ich bin Rollstuhlfahrer.

    Konkreter: „Ich kann bestimmte Transfers nicht ohne Unterstützung durchführen und benötige dabei regelmäßig eine zweite Person.

  • Statt: „Ich brauche Hilfe im Haushalt.

    Konkreter: „Ich benötige Unterstützung beim Einkaufen, beim Tragen von Gegenständen und bei Tätigkeiten, die ich aufgrund meiner Einschränkungen nicht selbst durchführen kann.

  • Statt: „Ich brauche Assistenz für Freizeit.

    Konkreter: „Ohne personelle Unterstützung kann ich bestimmte außerhäusliche Freizeitaktivitäten nicht selbstständig erreichen oder durchführen.

Beispiel-Tabelle zur Dokumentation

Beispielhafte Struktur für die Dokumentation des eigenen Assistenzbedarfs
Zeit / SituationTätigkeitWelche Unterstützung?Häufigkeitgeschätzte DauerFolgen ohne Unterstützung
07:00 UhrAufstehen / Morgenroutineindividuelle UnterstützungtäglichindividuellMorgenroutine nicht selbstständig durchführbar
vormittagsEinkauf / Wege außer Hausindividuelle UnterstützungindividuellindividuellWeg oder Erledigung nicht selbstständig möglich
abendsAbendroutineindividuelle UnterstützungindividuellindividuellAbendroutine nicht selbstständig durchführbar

Für einen Antrag sollte der tatsächliche individuelle Bedarf dokumentiert werden. Es bringt nichts, Stunden künstlich höher oder niedriger anzusetzen. Entscheidend ist, was im eigenen Alltag tatsächlich benötigt wird.

6. Welche Unterlagen können hilfreich sein?

Welche Unterlagen erforderlich sind, entscheidet sich nach Leistung und Einzelfall. Hilfreich oder vom Träger angefordert können beispielsweise sein:

  • vorhandene ärztliche Unterlagen
  • vorhandene Befundberichte
  • bereits bestehende Bescheide
  • Schwerbehindertenausweis oder Nachweis zum GdB, soweit relevant
  • Pflegegradbescheid, wenn bereits vorhanden und für den Fall relevant
  • bisherige Hilfe-, Teilhabe- oder Gesamtpläne
  • Beschreibung des Tagesablaufs
  • Dokumentation des Assistenzbedarfs
  • Angaben über bestehende Unterstützungsleistungen
  • bei Arbeitsassistenz Angaben zum Arbeitsplatz und zur benötigten Unterstützung
  • gegebenenfalls Vollmacht bei Vertretung

7. Persönliches Budget beantragen: So läuft es ab

Das Persönliche Budget ist keine zusätzliche Sozialleistung.

Nach § 29 SGB IX können bestimmte Leistungen zur Teilhabe auf Antrag in Form eines Persönlichen Budgets ausgeführt werden. Ziel ist, Leistungsberechtigten eine eigenverantwortlichere und selbstbestimmtere Organisation der benötigten Unterstützung zu ermöglichen. Das Persönliche Budget kann einen oder mehrere Leistungsträger betreffen.

Abhängig von der zugrunde liegenden Leistung können unter anderem beteiligt sein:

  • Träger der Eingliederungshilfe
  • Pflegekasse
  • Krankenkasse
  • Rentenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Integrationsamt
  • weitere gesetzlich vorgesehene Leistungsträger

Vereinfacht dargestellt kann das Verfahren so ablaufen (nach Angaben des BMAS):

  1. Beratung
  2. Antragstellung
  3. Feststellung des individuellen Bedarfs
  4. bei mehreren Trägern Koordinierung durch den leistenden Träger
  5. Feststellung, welche Leistungen budgetfähig erbracht werden
  6. grundsätzlich Zielvereinbarung
  7. Bescheid
  8. regelmäßige erneute Bedarfsprüfung

Persönliche Budgets werden grundsätzlich als Geldleistung erbracht; bei laufenden Leistungen erfolgt dies in der Regel monatlich. In gesetzlich vorgesehenen Fällen können Gutscheine zum Einsatz kommen.

Die Höhe ist nicht pauschal. Nach § 29 SGB IX richtet sie sich nach dem individuell festgestellten Bedarf. Das Budget soll so bemessen werden, dass der festgestellte Bedarf gedeckt werden kann und notwendige Beratung und Unterstützung berücksichtigt werden.

Ausführlicher erklärt: Persönliches Budget – Voraussetzungen, Antrag und Verwendung.

Formulierungsbeispiel: Persönliches Budget

Betreff: Antrag auf Leistungen in Form eines Persönlichen Budgets

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Prüfung und Gewährung der für meinen individuellen Teilhabebedarf erforderlichen Leistungen in Form eines Persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX.

Ich benötige Unterstützung insbesondere in folgenden Lebensbereichen:
[Bedarf kurz beschreiben]

Ich bitte um Prüfung meiner Ansprüche, Durchführung der erforderlichen Bedarfsermittlung und Mitteilung, welche weiteren Unterlagen benötigt werden.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meines Antrags.

Mit freundlichen Grüßen
[Name]

Hinweis: Dies ist lediglich ein allgemeines Formulierungsbeispiel und kein amtliches Formular oder individuelle Rechtsberatung. Je nach Leistungsträger und Situation können weitere Angaben und Formulare erforderlich sein.

8. Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Pflegeleistungen werden bei der Pflegekasse beantragt. Die Pflegekasse befindet sich bei der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums kann der Antrag auch telefonisch gestellt werden. Privat Pflegeversicherte wenden sich an ihr privates Versicherungsunternehmen; die Begutachtung erfolgt dort grundsätzlich durch Medicproof.

  1. Pflegekasse kontaktieren
  2. Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen
  3. Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst oder andere vorgesehene Gutachterinnen und Gutachter
  4. Begutachtung
  5. Ermittlung des Pflegegrades
  6. schriftlicher Bescheid

Wie lange dauert es, einen Pflegegrad zu beantragen?

Die gesetzlich vorgesehene Bearbeitungsfrist für Anträge zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit beträgt grundsätzlich 25 Arbeitstage. Für bestimmte dringliche Situationen gelten verkürzte Begutachtungsfristen, beispielsweise bei bestimmten Krankenhaus-, Rehabilitations-, Hospiz- oder Palliativsituationen. Welche Frist im Einzelfall gilt, steht in den aktuellen Informationen des Bundesgesundheitsministeriums.

Was wird beim Pflegegrad geprüft?

Bewertet werden sechs Bereiche:

  1. Mobilität
  2. kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung
  5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Maßgeblich ist, wie selbstständig eine Person ihren Alltag bewältigen kann. Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung muss grundsätzlich voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen.

Ab wann gelten Pflegeleistungen?

Nach § 33 SGB XI werden Leistungen der Pflegeversicherung auf Antrag gewährt, frühestens wenn die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Wird der Antrag erst später als in dem Kalendermonat gestellt, in dem Pflegebedürftigkeit eingetreten ist, sieht § 33 SGB XI Leistungen grundsätzlich ab Beginn des Monats der Antragstellung vor.

Pflegeberatung nach dem Antrag

Nach der Antragstellung bietet die Pflegekasse eine Pflegeberatung an. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums soll das konkrete Beratungsangebot innerhalb der gesetzlichen Zweiwochenfrist ermöglicht werden.

Formulierungsbeispiel: Antrag Pflegeversicherung

Betreff: Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung und die Feststellung meiner Pflegebedürftigkeit.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang des Antrags und teilen Sie mir das weitere Vorgehen mit.

Mit freundlichen Grüßen
[Name]
[Versichertennummer]

Beispieltext – kein amtliches Formular. Ein Pflegegrad kann bei der Pflegekasse auch telefonisch beantragt werden.

9. Brauche ich einen Pflegegrad für Persönliche Assistenz?

Nicht grundsätzlich.

Ein Pflegegrad gehört zur Pflegeversicherung nach dem SGB XI. Assistenzleistungen zur Sozialen Teilhabe gehören dagegen zum Teilhaberecht des SGB IX. Für die Eingliederungshilfe richtet sich die Leistungsberechtigung insbesondere nach § 99 SGB IX und dem individuellen Teilhabebedarf.

  • Ein Pflegegrad ersetzt keinen Antrag auf Assistenzleistungen.
  • Ein Pflegegrad führt nicht automatisch zu einem Anspruch auf Assistenzleistungen der Eingliederungshilfe.
  • Ein fehlender Pflegegrad bedeutet nicht automatisch, dass Leistungen der Eingliederungshilfe ausgeschlossen sind.
  • Im Einzelfall können Pflege- und Teilhabeleistungen nebeneinander relevant sein.
  • Zuständigkeiten und Abgrenzungen müssen individuell geprüft werden.

10. Arbeitsassistenz beantragen: Unterstützung am Arbeitsplatz

Arbeitsassistenz ist keine allgemeine Alltagshilfe, sondern eine arbeitsplatzbezogene personelle Unterstützung. Nach den Informationen der BIH soll Arbeitsassistenz einem Menschen mit Schwerbehinderung ermöglichen, die eigenen arbeitsvertraglichen Pflichten zu erfüllen, wenn dafür aufgrund der Behinderung personelle Hilfestellung notwendig ist.

Wichtig: Die Assistenz übernimmt nicht die eigentliche berufliche Tätigkeit der beschäftigten Person.

Allgemeine Beispiele für unterstützende Tätigkeiten:

  • Vorlese- oder Sichtunterstützung
  • Handreichungen
  • Unterstützung bei bestimmten behinderungsbedingt nicht selbst ausführbaren Hilfstätigkeiten
  • Kommunikationsunterstützung

Ob solche Unterstützung im Einzelfall übernommen wird, entscheidet der zuständige Träger – aus den Beispielen folgt keine automatische Bewilligung.

Rechtsgrundlage: Nach § 185 Abs. 5 SGB IX besteht im Rahmen der Zuständigkeit des Integrationsamtes für die begleitende Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen ein Anspruch auf Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz.

Bei Leistungen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes können Rehabilitationsträger zuständig sein. Nach den BIH-Informationen wird die Durchführung der Arbeitsassistenz von Beginn an durch das Integrations- bzw. Inklusionsamt gesteuert; die konkrete Kostenträgerschaft kann von Phase und Situation abhängen. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich laut BIH grundsätzlich nach dem Ort des Arbeitsplatzes.

Wenn du Arbeitsassistenz benötigst, kannst du dich zunächst an das für deinen Arbeitsplatz zuständige Integrations- beziehungsweise Inklusionsamt wenden und die konkrete Zuständigkeit klären lassen.

Formulierungsbeispiel: Arbeitsassistenz

Betreff: Antrag / Anfrage zur notwendigen Arbeitsassistenz

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund meiner Beeinträchtigung benötige ich für die Ausführung meiner beruflichen Tätigkeit regelmäßig personelle Unterstützung.

Ich bitte um Prüfung, ob in meinem Fall ein Anspruch auf Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz besteht und welche Unterlagen hierfür erforderlich sind.

Arbeitsplatz: [Arbeitgeber / Arbeitsort]
Benötigte Unterstützung: [konkret beschreiben]
Umfang: [Häufigkeit / Dauer]

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang und teilen Sie mir mit, falls für meinen Fall ein anderer Leistungsträger zuständig sein sollte.

Mit freundlichen Grüßen
[Name]

Unverbindliches Formulierungsbeispiel – kein amtliches Formular und keine individuelle Beratung.

11. Wie lange dauert ein Antrag auf Assistenz?

Gesetzliche Orientierungsfristen je Verfahren
VerfahrenGesetzliche Orientierung
Pflegegradgrundsätzlich 25 Arbeitstage für die Entscheidung; in bestimmten Situationen gelten Sonderfristen
Leistung zur Teilhabe bei einem Rehabilitationsträger, kein Gutachten erforderlichgrundsätzlich Entscheidung innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang, wenn der zuständige Träger den Antrag nicht weiterleitet
Gutachten im Teilhabeverfahren erforderlichEntscheidung grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Vorliegen des Gutachtens; § 17 SGB IX sieht für das Gutachten grundsätzlich zwei Wochen nach Auftragserteilung vor
Mehrere Rehabilitationsträger beteiligtnach § 15 SGB IX grundsätzlich sechs Wochen nach Antragseingang
Teilhabeplankonferenznach § 15 SGB IX grundsätzlich zwei Monate

12. Was passiert bei der Bedarfsermittlung?

Im Eingliederungshilferecht soll das Gesamtplanverfahren nach § 117 SGB IX insbesondere:

  • die leistungsberechtigte Person beteiligen
  • ihre Wünsche zu Ziel und Art der Leistungen dokumentieren
  • transparent
  • trägerübergreifend
  • interdisziplinär
  • individuell
  • lebensweltbezogen
  • sozialraumorientiert
  • zielorientiert

durchgeführt werden.

Eine Gesamtplankonferenz kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen durchgeführt werden. Sie ist nicht automatisch in jedem Fall erforderlich.

13. Was sollte ich im Bescheid prüfen?

  • Welche Leistung wurde bewilligt?
  • Für welchen Zeitraum?
  • In welchem Umfang?
  • Welche Tätigkeiten oder Lebensbereiche sind umfasst?
  • Gibt es Nebenbestimmungen?
  • Erfolgt die Leistung als Sachleistung, Geldleistung oder Persönliches Budget?
  • Welche Nachweise werden verlangt?
  • Entspricht die Entscheidung dem festgestellten Bedarf?
  • Welche Rechtsbehelfsbelehrung enthält der Bescheid?

Wenn dir etwas unklar ist, kannst du beim zuständigen Träger nachfragen oder eine unabhängige Beratungsstelle einbeziehen.

14. Was kann ich tun, wenn ich mit dem Bescheid nicht einverstanden bin?

Sozialrechtliche Bescheide enthalten in der Regel eine Rechtsbehelfsbelehrung. Nach § 84 SGG beträgt die Widerspruchsfrist grundsätzlich einen Monat nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts. Maßgeblich ist immer die konkrete Rechtsbehelfsbelehrung deines Bescheids. Fehlt sie oder ist sie unrichtig, können andere Fristen gelten.

  • Bescheid vollständig lesen
  • Gutachten und Bedarfsermittlung prüfen
  • Unterschiede zwischen beantragtem und bewilligtem Bedarf notieren
  • bei Bedarf unabhängige Beratung nutzen
  • bei komplexen Streitfragen fachkundige sozialrechtliche Beratung einholen

15. Mustertexte für die erste Antragstellung

Der folgende Text ist ein allgemeines Beispiel für einen ersten, formlosen Antrag. Die weiteren Beispiele findest du in den Abschnitten zum Persönlichen Budget, zur Pflegeversicherung und zur Arbeitsassistenz.

Formulierungsbeispiel: Erstantrag

Betreff: Antrag auf Leistungen zur Unterstützung meiner selbstbestimmten Teilhabe

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich Leistungen zur Deckung meines individuellen Unterstützungs- und Assistenzbedarfs.

Ich benötige insbesondere Unterstützung in folgenden Lebensbereichen:
[konkrete Beschreibung]

Der Unterstützungsbedarf besteht seit: [Datum / Zeitraum]

Ich bitte um Prüfung der für meinen Bedarf in Betracht kommenden Leistungen und um Durchführung der erforderlichen individuellen Bedarfsermittlung.

Sollten weitere Unterlagen oder Angaben benötigt werden, bitte ich um entsprechende Mitteilung.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meines Antrags.

Mit freundlichen Grüßen
[Name]

Dieses Beispiel ersetzt kein amtliches Formular und keine individuelle Beratung. Je nach Leistung und zuständigem Träger können eigene Formulare erforderlich sein.

16. Häufige Fehler bei Assistenzanträgen

  • 1. Nur die Diagnose beschreiben

    Aussagekräftiger ist, wie sich Beeinträchtigungen konkret im Alltag auswirken und welcher Teilhabebedarf daraus entsteht.

  • 2. Pflegegrad und Eingliederungshilfe gleichsetzen

    Es handelt sich um unterschiedliche Leistungssysteme mit eigenen Voraussetzungen und Verfahren.

  • 3. Das Persönliche Budget als zusätzliche Geldleistung verstehen

    Das Persönliche Budget ist eine Leistungsform, in der bestimmte zustehende Leistungen ausgeführt werden können.

  • 4. Bedarf nur allgemein formulieren

    „Ich brauche viel Hilfe“ ist weniger aussagekräftig als konkrete Situationen, Häufigkeiten und Unterstützungsformen.

  • 5. Den Antrag unnötig lange aufschieben

    Bei Eingliederungshilfe und Pflegeleistungen kann der Zeitpunkt der Antragstellung für den möglichen Leistungsbeginn relevant sein.

  • 6. Keine Kopie aufbewahren

    Antrag, Anlagen und Versanddatum für die eigenen Unterlagen zu dokumentieren, erleichtert spätere Rückfragen.

  • 7. Den Zeitpunkt der Personalsuche nicht bedenken

    Die Personalsuche kann Zeit benötigen. Ob und wann du bereits mit der Suche beginnst, solltest du von deiner Situation und der geklärten Finanzierung abhängig machen. Vor einer kostenpflichtigen Beauftragung oder Einstellung sollte insbesondere geklärt sein, wer die Kosten trägt.

17. Wo bekomme ich Unterstützung bei der Antragstellung?

  • Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)

    Berät zu Rehabilitation und Teilhabe unabhängig und kostenfrei.

  • Zuständige Leistungsträger

    Haben eigene Beratungs- und Informationspflichten gegenüber Antragstellenden.

  • Pflegekasse

    Berät zu Pflegegrad und Leistungen der Pflegeversicherung.

  • Integrations- bzw. Inklusionsamt

    Anlaufstelle bei Arbeitsassistenz und begleitender Hilfe im Arbeitsleben.

  • Pflegestützpunkte

    Können bei Fragen rund um Pflegeleistungen unterstützen, soweit regional vorhanden.

  • Bei komplexen rechtlichen Streitigkeiten

    Sozialrechtlich qualifizierte Beratungsstellen oder Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können individuell beraten.

Kontaktstellen der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung findest du auch in unserer EUTB-Übersicht mit Umkreissuche.

AssistMatch selbst bietet keine Rechts-, Sozial- oder Pflegeberatung an und entscheidet nicht, welche Leistung für dich die richtige ist.

18. Assistenzkräfte finden

Ein bewilligter Assistenzbedarf löst noch nicht automatisch die praktische Frage, wer dich im Alltag unterstützt.

Wenn du deine Assistenz selbst organisierst oder eigene Assistenzkräfte suchst, kannst du dafür auch AssistMatch nutzen.

Auf AssistMatch erstellst du ein persönliches Profil, legst deinen Suchradius fest und kannst Profile von Menschen ansehen, die Assistenz anbieten. Erst wenn beide Seiten Interesse zeigen, entsteht ein Match und ihr könnt über den integrierten Chat Kontakt aufnehmen.

Für private Assistenznehmer und private Assistenzkräfte ist AssistMatch kostenlos.

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19. Häufig gestellte Fragen

20. Fazit

Wer Persönliche Assistenz benötigt, steht häufig nicht vor einem einzigen Antrag, sondern zunächst vor der Frage: Welche Leistung passt zu meinem konkreten Bedarf?

Assistenzleistungen der Eingliederungshilfe, Pflegeleistungen, das Persönliche Budget und Arbeitsassistenz haben unterschiedliche Voraussetzungen und Verfahren.

Deshalb ist der wichtigste erste Schritt, den eigenen Unterstützungsbedarf möglichst konkret zu beschreiben: Wo brauche ich Hilfe? Wie häufig? Wie sieht die Unterstützung aus? Und welche Teilhabe wäre ohne diese Unterstützung eingeschränkt? Anschließend kann geklärt werden, welcher Leistungsträger zuständig ist und welches Verfahren gilt.

Und wenn die Finanzierung und Organisation deiner Assistenz geklärt sind, beginnt die nächste wichtige Aufgabe: Menschen zu finden, die zu dir und deinem Alltag passen. Genau dabei möchte AssistMatch unterstützen.

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21. Quellen

Über den Autor

Moritz Wolfgang Schauenburg

Gründer & Inhaber von AssistMatch