Assistenz im Alltag: Beispiele & Kosten
Was passiert eigentlich konkret, wenn jemand „Assistenz im Alltag“ hat? Diese Seite zeigt sechs echte Beispielsituationen – und rechnet vor, welche Kosten dabei entstehen können, wer sie in der Regel trägt und wovon die Summe abhängt.
Sechs Beispiele aus dem Alltag
Alle Namen und Situationen sind frei erfunden, typisch sind sie trotzdem. Sie zeigen, wie unterschiedlich Assistenz aussehen kann – von anderthalb Stunden am Morgen bis zur Nachtbereitschaft.
Morgens zu Hause
Anna (34, Rollstuhl) ruft jeden Werktag dieselbe Assistenzkraft gegen 6:30 Uhr. Unterstützung beim Aufstehen, Waschen, Anziehen und beim Frühstück – nach 90 Minuten verlässt die Kraft die Wohnung. Der Rest des Tages läuft allein.
Einkauf und Kochen
Herr T. (67, nach Schlaganfall halbseitig gelähmt) braucht zweimal pro Woche drei Stunden: gemeinsam einkaufen, dann kochen und den Wocheneinkauf aufräumen. Er kocht selbst – die Assistenzkraft übernimmt nur die Handgriffe, die eine Hand allein nicht schaffen.
Studium und Alltag
Ben (23, ADHS und Angststörung) bekommt vier Stunden pro Woche Strukturassistenz: Lehrmaterial sortieren, Wochenplan schreiben, Termine und Behördengänge begleiten. Ohne diese Stunden würde das Studium stocken.
Eltern mit Kind
Sandra (29, Sehbehinderung) bekommt Assistenz bei der Versorgung ihrer Tochter: Windeln, Brei, Spielplatz, Kinderarzt. Nach § 78 SGB IX ist Assistenz für Eltern mit Behinderungen ausdrücklich möglich.
Freizeit und Teilhabe
Jonas (19) möchte jeden Samstag beim Vereinsfußball dabei sein. Eine Assistenzkraft begleitet ihn zum Training und zurück. Assistenzen für Freizeit und gesellschaftliche Teilhabe sind eine reguläre Leistung der Eingliederungshilfe.
Nachtbereitschaft
Frau K. (72, fortgeschrittene MS) kann tagsüber viel allein, braucht nachts aber jemanden, der bei Toilettengängen und Umlagern hilft. Dafür gibt es Bereitschaftszeiten mit anderen Vergütungsregeln als wache Dienste.
Was kostet Assistenz pro Stunde?
Die Untergrenze für den Stundenlohn ist der gesetzliche Mindestlohn – seit dem 1. Januar 2026 liegen 13,90 Euro brutto pro Stunde fest, ab 2027 sind 14,60 Euro geplant. Was darüber hinaus gezahlt wird, hängt vom Träger, von Tarifbindung, Qualifikation und von Nacht- und Wochenenddiensten ab. Im Arbeitgebermodell kommen Sozialversicherungsbeiträge, Zuschläge und ggf. Fahrtkosten hinzu.
Auf AssistMatch geben Profile deshalb einen konkreten Stundenlohn an, damit beide Seiten früh wissen, worüber sie reden.
Beispielrechnung
Diese Rechnung zeigt nur die Größenordnung – keine Empfehlung, kein Tarif. Als Rechenbasis dient der Mindestlohn von 13,90 Euro; in der Praxis sind 15 bis 20 Euro je nach Region und Träger nicht unüblich.
| Umfang | Rechnung (à 13,90 €) | ca. pro Monat |
|---|---|---|
| 6 h pro Woche | 6 × 13,90 € = 83,40 € / Woche | ca. 360 € |
| 14 h pro Woche | 14 × 13,90 € = 194,60 € / Woche | ca. 845 € |
| 28 h pro Woche | 28 × 13,90 € = 389,20 € / Woche | ca. 1.690 € |
Rechnung ohne Zuschläge, Sozialabgaben und Fahrtzeiten. Bei Nacht- oder Wochenenddiensten steigt die Summe spürbar. Monat = 4,33 Wochen im Durchschnitt.
Wer trägt die Kosten?
In der Regel der Träger der Eingliederungshilfe auf Grundlage eines Bescheids – entweder als Sachleistung über einen Assistenzdienst oder als Persönliches Budget nach § 29 SGB IX. Pflegerische Anteile können zusätzlich über die Pflegekasse laufen. Assistenz am Arbeitsplatz oder in der Hochschule finanzieren andere Stellen. Privat zahlen muss ich Alltagsassistenz normalerweise nicht – es gibt aber Regeln zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen, die je nach Träger und Bundesland unterschiedlich sind.
Wie viel bewilligt wird, entscheidet sich in der Bedarfsermittlung. Deshalb lohnt es sich, den eigenen Bedarf vorher ehrlich und detailliert aufzuschreiben – auch die Tage, an denen wenig geht.
Häufige Fragen
- Was kostet Assistenz im Alltag pro Stunde?
- Der Stundenlohn liegt mindestens beim gesetzlichen Mindestlohn – seit dem 1. Januar 2026 sind das 13,90 Euro brutto pro Stunde. Tatsächlich vereinbarte Stundenlöhne liegen oft darüber, je nach Qualifikation, Träger, Tarifbindung, Nacht- und Wochenenddiensten. Wer Assistenzkräfte selbst im Arbeitgebermodell beschäftigt, kommen Sozialversicherungsbeiträge und Zuschläge hinzu.
- Muss ich Assistenz selbst bezahlen?
- In der Regel nicht. Alltagsassistenz ist meist eine Leistung der Eingliederungshilfe und wird entweder über einen Dienst oder als Persönliches Budget ausgezahlt. Pflegerische Anteile können über die Pflegekasse laufen. Wie viel Einkommen und Vermögen angerechnet wird, hängt vom Einzelfall und vom zuständigen Träger ab.
- Wie viele Stunden Assistenz brauche ich?
- Das entscheidet der Bedarf, nicht ein pauschaler Satz. Manche brauchen nur wenige Stunden pro Woche für Haushalt und Wege, andere täglich Unterstützung bei Körperpflege, Essen und Nachtdiensten. Wichtig ist, den echten Bedarf in der Bedarfsermittlung ehrlich zu beschreiben.
- Was ist der Unterschied zwischen dieser Seite und „Assistenz im Alltag – Aufgaben, Ablauf und Kosten“?
- Die Schwesterseite assistenz-im-alltag beschreibt, wie ein Antrag abläuft und wie eine Woche organisiert wird. Diese Seite zeigt vor allem konkrete Beispiele aus dem Alltag und rechnet Kosten anhand des Mindestlohns vor.
- Sind die Beispielrechnungen verbindlich?
- Nein. Es sind Beispielrechnungen mit dem gesetzlichen Mindestlohn, um die Größenordnung zu zeigen. Echte Stundenlöhne, Zuschläge und bewilligte Budgets weichen davon ab. Verbindlich sind nur dein Bescheid und die Vereinbarungen mit den Assistenzkräften.
Assistenz in der Nähe finden
AssistMatch verbindet Menschen mit Assistenzbedarf direkt mit Assistenzkräften in der Region – inklusive Stundenlohn-Angabe im Profil. Geschrieben wird erst, wenn beide Seiten Interesse gezeigt haben. Für Assistenznehmer:innen und private Assistenzkräfte ist die Nutzung kostenlos.
Hinweis: Diese Seite beschreibt Beispiele und Größenordnungen und ersetzt keine Rechts- oder Sozialberatung. Verbindlich sind die gesetzlichen Regelungen und dein Bescheid. Unabhängige Beratung bekommst du kostenlos bei den EUTB-Stellen.