Zum Inhalt springen
Pflege

Pflegegrad 2 – Voraussetzungen, Leistungen und Geldbeträge

Von Moritz Wolfgang Schauenburg4 Min. Lesezeit
Illustration: Eine ältere Frau mit Rollator wird zu Hause von einer Pflegekraft unterstützt

Pflegegrad 2 ist der häufigste Pflegegrad in Deutschland. Er steht für eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit – und ist der erste Pflegegrad, mit dem es Pflegegeld und Pflegesachleistungen gibt.

Dieser Ratgeber erklärt, welche Voraussetzungen für Pflegegrad 2 gelten, welche Leistungen dir zustehen, wie viel Geld monatlich fließt und wann sich eine Höherstufung lohnt. Alle Beträge: Stand 2026, Änderungen sind möglich.

Was bedeutet Pflegegrad 2?

Pflegegrad 2 bedeutet eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten. Die betroffene Person kann viele Dinge noch selbst erledigen, braucht aber im Alltag regelmäßig Unterstützung – etwa beim Waschen, Anziehen, bei der Mobilität oder bei der Tagesstruktur.

Entscheidend ist nicht eine bestimmte Diagnose, sondern das Ergebnis der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) beziehungsweise Medicproof bei privat Versicherten.

Voraussetzungen: Ab wie vielen Punkten gibt es Pflegegrad 2?

Bei der Begutachtung werden sechs Lebensbereiche bewertet und zu einem Gesamtpunktwert zwischen 0 und 100 zusammengerechnet. Pflegegrad 2 wird ab 27 bis unter 47,5 Punkten vergeben.

Zusätzlich muss die Beeinträchtigung voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen. Das Alter spielt keine Rolle – auch Kinder können Pflegegrad 2 erhalten.

  • Mobilität (10 %): Aufstehen, Umsetzen, Fortbewegen, Treppensteigen
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 %): Orientierung, Verstehen, Mitteilen
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 %): Unruhe, Ängste, Aggression
  • Selbstversorgung (40 %): Körperpflege, Ankleiden, Essen und Trinken
  • Umgang mit Krankheit und Therapie (20 %): Medikamente, Arztbesuche, Verbandwechsel
  • Alltagsleben und soziale Kontakte (15 %): Tagesstruktur, Kontakte pflegen

Leistungen bei Pflegegrad 2 im Überblick

Mit Pflegegrad 2 beginnen die eigentlichen Pflegeleistungen. Pflegegeld bekommst du, wenn Angehörige oder andere Privatpersonen pflegen. Pflegesachleistungen rechnet ein ambulanter Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab. Beides lässt sich als Kombinationsleistung anteilig mischen.

  • Pflegegeld: 347 Euro monatlich bei häuslicher Pflege durch Angehörige
  • Pflegesachleistungen: bis 796 Euro monatlich für einen ambulanten Pflegedienst
  • Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich, zweckgebunden (z. B. Betreuung, Haushaltshilfe)
  • Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: bis 3.539 Euro im Jahr
  • Tages- und Nachtpflege: bis 721 Euro monatlich
  • Vollstationäre Pflege: 805 Euro monatlich Zuschuss
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis 42 Euro monatlich
  • Hausnotruf: Zuschuss von rund 25,50 Euro monatlich
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis 4.180 Euro je Maßnahme
  • Digitale Pflegeanwendungen: bis 53 Euro monatlich
  • Pflegekurse für Angehörige: kostenfrei

Wie viel Geld bekomme ich bei Pflegegrad 2 monatlich?

Ohne Pflegedienst sind es 347 Euro Pflegegeld plus 131 Euro Entlastungsbetrag – zusammen also bis zu 478 Euro monatlich, wobei der Entlastungsbetrag nicht bar ausgezahlt, sondern gegen Rechnung erstattet wird.

Mit Pflegedienst stehen bis zu 796 Euro Sachleistungen zur Verfügung. Nimmst du nur einen Teil davon in Anspruch, wird das restliche Pflegegeld anteilig ausgezahlt (Kombinationsleistung). Nicht genutzte Sachleistungen können außerdem bis zu 40 Prozent in den Entlastungsbetrag umgewandelt werden.

Pflegegrad 2 beantragen

Der Antrag ist formlos möglich: Ein Anruf bei der Pflegekasse deiner Krankenkasse genügt. Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung – ein früher Antrag lohnt sich also.

  • 1. Antrag bei der Pflegekasse stellen (telefonisch, schriftlich oder online)
  • 2. Formular ausfüllen und gewünschte Leistung angeben (Pflegegeld oder Sachleistung)
  • 3. Zwei Wochen Pflegetagebuch führen und Unterlagen sammeln
  • 4. Begutachtungstermin zu Hause wahrnehmen, möglichst mit vertrauter Person
  • 5. Bescheid prüfen, Gutachten anfordern und bei Bedarf innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen

Pflegegrad 1 oder 3: Wo liegt der Unterschied?

Bei Pflegegrad 1 (12 bis unter 27 Punkte) gibt es weder Pflegegeld noch Pflegesachleistungen, sondern nur den Entlastungsbetrag und einzelne Zuschüsse. Pflegegrad 2 ist damit die erste Stufe mit echten Geldleistungen.

Pflegegrad 3 beginnt ab 47,5 Punkten und bringt deutlich höhere Beträge. Wenn sich der Hilfebedarf dauerhaft erhöht, kannst du jederzeit formlos eine Höherstufung beantragen – das Verfahren läuft wie ein Erstantrag ab.

Pflegegrad 2 und Persönliche Assistenz

Leistungen der Pflegeversicherung und Teilhabeleistungen schließen sich nicht aus. Viele Menschen kombinieren Pflegegeld mit Eingliederungshilfe oder einem Persönlichen Budget, um Assistenz im Alltag, im Beruf oder im Studium zu organisieren.

Eine unabhängige Beratung – etwa über eine EUTB-Stelle oder einen Pflegestützpunkt – klärt, welche Kombination in deinem Fall möglich ist.

Passende Unterstützung finden

Steht der Pflegegrad, geht es um die Menschen, die dich unterstützen. Auf AssistMatch findest du deutschlandweit Persönliche Assistenz, Pflegekräfte, Assistenzdienste und Alltagsbegleitung in deiner Nähe.

Du vergleichst Profile per Swipe, schreibst passende Menschen direkt im Chat an und startest in wenigen Minuten – kostenlos für Privatpersonen.

Häufig gestellte Fragen

Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 2?
Pflegegrad 2 wird ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkten aus der Begutachtung vergeben. Die Punkte ergeben sich aus sechs bewerteten Lebensbereichen.
Wie viel Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 2?
Bei häuslicher Pflege durch Angehörige zahlt die Pflegekasse 347 Euro monatlich. Zusätzlich gibt es 131 Euro Entlastungsbetrag gegen Rechnung.
Was steht mir bei Pflegegrad 2 sonst noch zu?
Unter anderem bis zu 796 Euro Pflegesachleistungen, bis 721 Euro Tages- und Nachtpflege, 3.539 Euro Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Pflegehilfsmittel, Hausnotruf-Zuschuss und bis zu 4.180 Euro für Wohnraumanpassung.
Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?
Ja. Bei der Kombinationsleistung nutzt du einen Teil der Sachleistungen und erhältst das Pflegegeld anteilig ausgezahlt.
Wie bekomme ich eine Höherstufung auf Pflegegrad 3?
Formlos bei der Pflegekasse beantragen, sobald sich der Hilfebedarf dauerhaft erhöht hat. Danach folgt eine erneute Begutachtung wie beim Erstantrag.

Fazit

Pflegegrad 2 ist für viele der Einstieg in regelmäßige Unterstützung: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag und Zuschüsse für Hilfsmittel und Wohnraum lassen sich flexibel kombinieren.

Wichtig ist, alle Leistungen tatsächlich abzurufen – und bei steigendem Bedarf rechtzeitig eine Höherstufung zu beantragen. Wer die passende Assistenz oder Pflegekraft sucht, wird auf AssistMatch fündig.

Quellen

Über den Autor

Moritz Wolfgang Schauenburg

Gründer & Inhaber von AssistMatch

Das könnte dich auch interessieren

Weitere Berichte ansehen